Die Managerversicherung ist eine Haftpflichtversicherung für Manager. Diese Idee kommt ursprünglich aus Deutschland, wo sie erstmals zu Beginn des 20. Jahrhunderts entworfen wurde. Richtig Fuß fassen konnte die Managerversicherung hierzulande dann jedoch erst in den neunziger Jahren. Mittlerweile wird sie in Deutschland von um die zwanzig verschiedenen Versicherern angeboten. Diese Art von Versicherung versichert jedoch keine Einzelpersonen, sondern immer die gesamte Führungsriege eines Unternehmens. Gehaftet wird hierbei für Vermögensschäden, welche von Führungskräften verursacht wurden, die sich einen Verstoß gegen im Gesetz verankerte Pflichten zuschulden kommen ließen, also wenn zum Beispiel gegen die Sozialversicherung verstoßen wurde. So kann die Leitung eines Unternehmens zum Schadensersatz herangezogen werden, wenn beispielsweise die Bücher nicht ordnungsgemäß geführt wurden. Manager werden durch die Managerversicherung aber auch abgesichert, wenn diese einen Vermögensschaden durch eine Fehlentscheidung verursachen.
Die Allianz-Versicherungsgruppe bietet zum Beispiel eine solche Managerversicherung an. Laut Angaben dieser Versicherung handelt es sich dabei um eine Berufshaftpflicht-Versicherung für Aufsichts- und Leitungsorgane. Die Managerversicherung der Allianz ist somit eine Mischung aus einer Rechtschutz- und Vermögensschadenshaftpflicht-Versicherung. Angaben der Allianz zufolge bietet die Managerversicherung die Prüfung der jeweiligen Sachlage durch Experten an, wehrt Ansprüche ab, die nicht begründet sind, und übernimmt die Durchführung sowie die Kosten, wenn es zu einem Rechtsstreit kommen sollte. Wie diese Versicherung verlauten lässt, können alle früheren sowie gegenwärtigen Vorstandsmitglieder eines Vorstandes, der Aufsichts- oder Beirats eines Unternehmens und der Geschäftsführung versichert werden.
Auch die Münchener Tochterversicherung der britischen Hiscox Insurance Company bietet eine Managerversicherung an. Nach Angaben dieser Versicherung sind zivilrechtliche Ansprüche eines Unternehmens gegen seine Organe mittels einer Vermögenshaftpflichtversicherung abgesichert. Versichert ist zudem die Außenhaftung in Gestalt von Ansprüchen Dritter gegen Unternehmensorgane. Zudem gibt es einen Anstellungsvertragsschutz, der Angaben der Versicherung zufolge einspringt, wenn es zu arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Management kommen sollte (vgl. auch Arbeitsrechtschutzversicherung). Wie die Versicherung verlauten lässt, kommt diese für alle Kosten auf, die dem Manager, nicht aber dem Unternehmen, entstehen. Dies gilt nach Versicherungsangaben auch für außergerichtliche Verfahren, wobei dann jedoch eine Selbstbeteiligung besteht.