Im Fall einer Erwerbsunfähigkeit ist es Betroffenen kaum noch möglich, den erlernten Beruf auszuüben und so ihren Lebensunterhalt zu erwirtschaften. Eine Erwerbsunfähigkeit attestiert, dass der Betroffene einer beruflichen Tätigkeit überhaupt nicht mehr nachgehen kann, wobei unabhängig ist, in welchem Beruf eine Tätigkeit angestrebt wird.
Die gesetzliche Absicherung im Fall einer Erwerbsunfähigkeit ist nur sehr gering, da seit dem 01. Januar nur noch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ausgezahlt wird. Um diese erhalten zu können, müssen allerdings verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden, so zum Beispiel Mindestversicherungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Wer bereits als Kind einen Unfall erleidet oder aufgrund einer schweren Erkrankung erwerbsunfähig wird, kann diese Mindestversicherungszeiten nicht nachweisen und hat demnach keine Möglichkeit, eine staatliche Unterstützung zu erhalten. Lediglich die Grundsicherung kann dann noch beantragt werden. Alternativ müssen die Eltern für die Finanzierung ihres Nachwuchses aufkommen. Um dieses Risiko abzusichern, bieten viele Versicherungsunternehmen mittlerweile Versicherungen gegen die Kindererwerbsunfähigkeit. Diese Versicherung agiert als Form der Berufsunfähigkeitsversicherung und tritt ein, wenn ein Kind verletzt wird oder erkrankt und daraufhin keinen Beruf erlernen bzw. nicht studieren kann. Die Kindererwerbsunfähigkeit tritt in diesem Fall ein und überweist eine monatliche Rente, mit der unter anderem der Lebensunterhalt finanziert werden kann. Die monatliche Rente sollte dabei ausreichend hoch vereinbart werden, so dass weiterhin Gelder für die oft hohen Gesundheitskosten vorhanden sind.
Die Gelder, die die Versicherung auszahlt, stützen in frühen Jahren des Kindes auch die Eltern, die so auf eine monatliche Rente zurückgreifen können. Will das Kind dann eigene Wege gehen, kann die Rente zur Finanzierung herangezogen werden, auch zum eventuell notwendigen behindertengerechten Umbau der eigenen Wohnung kann das Geld eingesetzt werden.
Ob einen Kindererwerbsunfähigkeit tatsächlich notwendig ist, muss jedes Elternpaar für sich entscheiden. Natürlich besteht immer das Risiko, dass das Kind erkrankt und keinen Beruf ausüben kann. Mit Beginn der Ausbildung oder des Studiums ist es hingegen besser, auf eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung zurückzugreifen, da hier kein Recht auf Verweisung in andere Berufe besteht.