Die Erwerbsminderungsrente ist an Stelle der früheren Berufsunfähigkeitsrente der gesetzlichen Rentenversicherung getreten. Damit wurde der Berufsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung für alle nach 1961 geborenen Arbeitnehmer abgeschafft. Dies bedeutet, dass ein Anspruch auf einer Erwerbsminderungsrente nur besteht, wenn aus gesundheitlichen Gründen überhaupt keine berufliche Tätigkeit mehr ausgeübt werden kann, unabhängig vom erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf.

Volle und teilweise Erwerbsminderung

Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung besteht, wenn nur noch eine tägliche Arbeitsbelastung von weniger als drei Stunden möglich ist. Besteht ein tägliches Leistungsvermögen zwischen drei und sechs Stunden, kann eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bezogen werden. Ab einem täglichen Leistungsvermögen von sechs Stunden besteht kein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Das Leistungsvermögen wird dabei ausschließlich von der gesetzlichen Rentenversicherung festgestellt. Diesbezügliche Gutachten von Amtsärzten oder vom medizinischen Dienst der Krankenkasse binden die Rentenversicherung nicht.

Dauer des Anspruchs

Eine Erwerbsminderungsrente wird maximal bis zum Erreichen der Altersgrenze für die reguläre Altersrente gezahlt. Grundsätzlich kann eine Erwerbsminderungsrente bereits bei der ersten Beantragung unbefristet bewilligt werden, was jedoch nur in wenigen Fällen geschieht. Üblicherweise wird die Rente zunächst auf drei Jahre befristet und muss am Ende des Bewilligungszeitraums erneut beantragt werden. Auch eine unbefristete Rente kann jedoch wieder entzogen werden, wenn eine signifikante Verbesserung des gesundheitlichen Zustands eintritt.

Höhe der Erwerbsminderungsrente

Die Berechnung der Rentenhöhe ist äußerst komplex und erstreckt sich in Rentenbescheiden nicht selten über mehr als 20 Seiten. Der Kern des Verfahrens besteht darin, dass das Rentenkonto auf Grundlage des letzten Bruttoverdienstes bis zum 60. Lebensjahr virtuell aufgefüllt wird. Wer also z.B. im Alter von 40 Jahren erwerbsunfähig wird, bekommt zwanzig zusätzliche Beitragsjahre angerechnet.

Die Vorsorgelücke

Betrug das letzte monatliche Bruttoeinkommen beispielsweise 2000 Euro, so beträgt die Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente ca. 670 Euro. Daraus wird deutlich, warum viele Erwerbsminderungsrentner auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen sind. Eine zusätzliche private Vorsorge ist also dringend zu empfehlen. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch, dass eine mindesten fünfjährige Versicherungszeit Voraussetzung für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente ist. Jüngere Arbeitnehmer sind als überhaupt nicht abgesichert.