Im Rahmen der Kfz-Versicherung können Versicherte aus drei Versicherungsteilen wählen. Hierzu gehört zum einen die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Teilkaskoversicherung und auf Wunsch die Vollkaskoversicherung für das jeweilige Fahrzeug.
KFZ-Haftpflichtversicherung
Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung, die bei der Zulassung oder der Ummeldung von Fahrzeugen der Zulassungsstelle nachgewiesen werden kann. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist deshalb so wichtig, weil sie die Schadenersatzansprüche Dritter deckt, die bei einem Unfall geschädigt werden. Die PKW-Haftpflicht übernimmt dabei jedoch nicht nur die Schäden am fremden Fahrzeug, sondern trägt auch Personen- und Vermögensschäden. Die Versicherungssummen können je nach Bedarf zwischen zwei und zehn Millionen Euro vereinbart werden. Die Beiträge für die Haftpflichtversicherung richten sich nach verschiedenen Faktoren. Hierzu gehört die Typklasse des Fahrzeugs, aber auch die Regionalklassen. Diese beiden Klassen zeigen der Versicherung, ob ein Fahrzeugtyp überdurchschnittlich in Unfälle verwickelt wurde oder ob in einer bestimmten Region häufig Fahrzeugzusammenstöße zu beklagen sind. Durch Schadensfreiheitsrabatte ist es möglich, die Versicherungskosten zu senken, wenn Versicherte über mehrere Jahre keine Unfälle verursacht haben.
Teilkaskoversicherung
Zu den Bausteinen der KFZ-Versicherungs gehört weiterhin die Teilkaskoversicherung. Sie kann auf Wunsch des Versicherten zusätzlich zur Haftpflichtversicherung gewählt werden. Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab, wenn dieses etwa durch einen Brand, eine Explosion, durch den Zusammenstoß mit Haarwild oder aber durch einen Marderbiss geschädigt wurde. Selbst Diebstahl und Raub sind im Rahmen der Teilkaskoversicherung mit versichert. Lediglich Schäden durch selbst verursachte Unfälle werden auch durch die Teilkaskoversicherung nicht übernommen. Hierzu ist dann der Abschluss der Vollkaskoversicherung notwendig.
Vollkaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung trägt die Schäden am eigenen Fahrzeug also auch dann, wenn der Unfall selbst verursacht wurde. Selbst bei Vandalismus übernimmt die Vollkaskoversicherung die entstandenen Schäden. Da die Vollkaskoversicherung jedoch relativ teuer ist, wird sie meist nur von Fahrern neuwertiger Fahrzeuge gewählt, bei älteren Fahrzeugen wird vielfach nur der Teilkaskoschutz beansprucht.
Die Prämien der Kaskoversicherung werden ebenfalls anhand der Typklassen bestimmt. Der Schadensfreiheitsrabatt wird jedoch nur bei der Vollkaskoversicherung berücksichtigt, bei der Teilkaskoversicherung findet er keine Anwendung. Viele Versicherungen ermöglichen ihren Versicherten durch den Einschluss weiterer Rabatte, zum Beispiel den Wenigfahrer-Rabatt oder den Rabatt für Garagenbesitzer, die Beiträge zu senken.