Wer in unserem Land, aus welchem Grund auch immer, einen Schaden verursacht, der muss für die Folgen haften und wiedergutmachen. Das trifft natürlich auch auf alle Kraftfahrer zu. Allerdings wäre eine entsprechende Absicherung für alle Führerscheinbesitzer viel zu teuer und aufwendig, deshalb hat der deutsche Gesetzgeber diese Haftung auf den Fahrzeughalter abgewälzt. Der zahlt für alle Schäden, egal, wer tatsächlich hinter dem Steuer gesessen hat. So müssen die Besitzer für alle Personen-, Sach- und reinen Vermögensschäden in unbegrenzter Höhe aufkommen, die mit ihren Fahrzeugen verursacht werden.
Bereits seit den 1930er Jahren ist eine Haftpflichtversicherung die Voraussetzung für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und Anhängern zum öffentlichen Straßenverkehr. Nur so kann sich jeder Verkehrsteilnehmer sicher sein, dass alle Schäden reguliert werden und trotzdem den Verursacher nicht in den finanziellen Ruin treiben.
Seit der Liberalisierung des europäischen Versicherungsmarktes buhlt eine Vielzahl an Gesellschaften um die Gunst der Fahrzeugbesitzer. Die Höhe der Beiträge hängt vom Fahrzeug (Typklasse), vom Zulassungsbezirk (Regionalklasse), von den Fahrern und von weiteren individuellen Merkmalen ab. Für jedes unfallfrei überstandene Jahr wird der Versicherungsnehmer mit einer höheren Stufe im Schadenfreiheitsrabatt belohnt.
Die preiswertesten Versicherungen bieten die Direktversicherer an. Diese vertreiben ihre Produkte nur über das Internet. Die durch die fehlenden Außendienstmitarbeiter eingesparten Personalkosten kommen dem Versicherungsnehmer über günstigere Beiträge zugute. Allerdings fehlt bei diesen Anbietern so eine individuelle Beratung des Kunden. Vor allem bei der Schadenregulierung muss der Fahrzeughalter bei den Direktversicherern mit einem Callcenter vorlieb nehmen.
Vergleichsrechner im Internet ermitteln in wenigen Augenblicken eine Vielzahl interessanter Angebote mit teilweise beträchtlichen Beitragsunterschieden. Die Erfassung der relevanten Daten erfolgt über leicht verständliche Eingabemasken. Dazu benötigt der Interessent lediglich seine Zulassungsbescheinigung und den Versicherungsschein vom letzten Jahr.
Wer seinen laufenden Vertrag kündigen möchte, kann das alljährlich zum Jahresende tun. Bis spätestens 30. November muss die schriftliche Kündigung bei der Gesellschaft eingegangen sein. Eine spätere außerordentliche Kündigung ist noch möglich, wenn der Versicherer seine Beiträge im Vergleich zum laufenden Jahr erhöht.