Wenn ein Erbfall eintritt, beginnen oft die innerfamiliären Streitereien. Wer sich hingegen vorab für eine Erbschaftsvorsorge entschieden hat, kann von einigen Vorzügen profitieren. Der bekannte Versicherer Karlsruher bietet mit seiner Erbschaftsvorsorge seinen potentiellen Kunden die Möglichkeit, erstklassige Konditionen in Anspruch nehmen zu können. Eine solche Erbschaftsvorsorge ist eine lebenslange Todesfallversicherung und bietet die vorteilhafte Option, bei dem Tod des Vererbenden vollständig ausgezahlt zu werden. Hierbei spielt es keine Rolle, zu welchem Zeitpunkt die versicherte Person stirbt. Die gewünschte Versicherung besteht bereits ab dem ersten Tag des Vertragsschlusses. Um das gesamte Tarifsystem so optimal wie möglich gestalten zu können, setzt die Karlsruher auf eine spezielle Vorgehensweise. Die angebotene Erbschaftsvorsorge sieht vor, dass die gewünschten Auszahlung vollkommen steuerfrei erfolgt. Hierbei muss beachtet werden, dass die Zahlung an den begünstigten Versicherungsnehmer und den Erben selbst dann erfolgen kann, wenn der festgelegte Termin außerhalb eines eventuellen Testaments liegt. Das System wurde speziell konstruiert, dass der Fiskus an dieser Zahlung nicht mitverdient.

Die Details der Karlsruher Erbschaftsvorsorge

Der in dieser Versicherung berechtige Erbe ist in jedem Fall der eigentliche Versicherungsnehmer sowie der Beitragszahler. Ausschließlich diese Person ist für die gewünschte Auszahlung der angesparten Leistung bezugsberechtigt. Die Karlsruher Erbschaftsvorsorge wird auf das Leben des so genannten Erblassers abgeschlossen. Auf diese Weise wird exakt geregelt, an welchen Personenkreis das Guthaben ausgezahlt wird, wenn der Todesfall der benannten Person eintritt. Dabei kann die Karlsruher bei gutem Kapitalmanagement etwaige Überschüsse hinzurechnen. Eine solche Überschussbeteiligung wird zusätzlich zu der eingezahlten Versicherungssumme gewährt. Das ebenfalls in den vertraglichen Unterlagen festgesetzte Bezugsrecht sorgt dafür, dass die Auszahlungssumme keinen festen Bestandteil der Erbschaft darstellt. Aufgrund dessen kann diese unmittelbar an den zuvor eingetragenen Begünstigten ausgezahlt werden.

In seiner Werbung verdeutlicht der Versicherer die Vorteile seines Tarifs anhand eines Beispiels auf eindrucksvolle Weise. Wenn eine Person eine Erbschaftsvorsorge auf das Leben seiner Mutter abschließt, wird bei einem fiktiven Alter des Versicherungsnehmers von 35 Jahren und der betroffenen Person von 60 Jahren eine garantierte Versicherungssumme im Todesfall von 50.000 Euro gewährt. Hinzu kommen etwaige Überschüsse. Wenn der Tod beispielsweise im Alter von 85 Jahren eintreten würde, würde sich der Gesamtbetrag auf 95.202 Euro belaufen.

Erbe / Erbschaftsvorsorge © Gerhard Seybert - Fotolia.com

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