Jeder versucht heutzutage alles erdenklich Mögliche, damit er für seinen Lebensabend ausgesorgt hat. Für den Fall des Ablebens will man seine Hinterbliebenen ebenfalls bestens versorgt wissen. Daher schließt man oftmals eine Lebensversicherung ab, die im Todesfall der versicherten Person an die Hinterbliebenen ausgezahlt werden soll. Meist wird dazu die Person eingetragen, die man selbst auch als Haupterben einsetzt. Was von den meisten dabei jedoch nicht bedacht wird, ist die fällige Erbschaftssteuer. Eigentlich sollte man doch froh sein, wenn jemand schon zu Lebzeiten dafür gesorgt hat, dass seine Hinterbliebenen kein Fall für die Sozialhilfe des Staates wird. Doch der Staat will dann von dem „Vermögen“ der Erben ebenfalls ein Stück vom Kuchen abbekommen. Allerdings gibt es eine Möglichkeit, sein Erbe ohne Verlust zu erhalten und dem Staat dennoch seine Erbschaftssteuer zu zahlen.
Wie beinahe alles, kann man auch einen solchen Fall versichern. Die sogenannte Erbschaftssteuer-Versicherung stellt eine besondere Form einer Risiko-Lebensversicherung dar. Versichert wird hierbei das Risiko, dass der Erbe im Falle des Todes vom Erblasser, die fällige Erbschaftssteuer zu zahlen hat. Um es einfach auszudrücken: Die Erbschaftssteuer wird in diesem Fall durch die Versicherung beglichen. Demnach wird die dafür eingesetzte Risiko-Lebensversicherung in genau der Höhe abgeschlossen, in der die Erbschaftssteuer anfallen würde. Wie hoch diese sein wird, richtet sich nach der Höhe des zu erwartenden Erbes. Auch die Beitragsprämie ist von diesem Umstand abhängig. Insofern unterscheidet sich diese Versicherung nicht von anderen Versicherungen. Doch während man normalerweise eine Risiko-Lebensversicherung in der Regel immer alleine abschließt, ist dies bei einer Erbschaftssteuer-Versicherung nicht der Fall. Diese Versicherung wird vom Erblasser gemeinsam mit dem Erben abgeschlossen.
Die Erklärung hierzu ist naheliegend. Schließlich kann nur der Erblasser alleine wissen, wie hoch die Summe des Erbes sein wird. Der Erbe wird beim Abschluss der Versicherung deshalb mit ins Boot genommen, damit deutlich gemacht wird, dass diese Versicherung nicht zur Erbmasse gehört, sondern einzig und allein für die Deckung der Erbschaftssteuer verwendet werden soll. Auf diese Weise wird allen Beteiligten geholfen. Der Erblasser weiß seine Erben bestens versorgt, der Erbe muss sich um die Erbschaftssteuer keine Sorgen machen und der Staat bekommt sein Geld in jedem Fall. Wer also an die Zukunft denkt und dabei das Wohl seiner Erben im Sinn hat, der sollte sich auch mit dem Gedanken an eine Erbschaftssteuer-Versicherung mal vertraut machen.