Invaliditätsrenten sind Renten, die wegen etwa aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit ausgezahlt werden. Wenn Menschen durch einen Unfall oder eine Erkrankung invalide werden und hierdurch ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können, wird eine staatliche Invaliditätsrente gezahlt. Diese wurde in Deutschland im Jahr 2001 mit der Reformierung des deutschen Rentensystems in die Erwerbsminderungsrente umbenannt.
Die Erwerbsminderungsrente in Deutschland sichert somit das Einkommen auch dann, wenn Betroffene einer Beschäftigung nicht mehr nachgehen können. Dabei muss allerdings beachtet werden, dass die gesetzliche Rentenversicherung, die die Erwerbsminderungsrente auszahlt, das Recht auf Verweisbarkeit hat. Dies bedeutet, dass Versicherte in andere Berufe verwiesen werden können, sofern sie diese aufgrund der körperlichen Beeinträchtigungen noch ausüben können. Ist es möglich, diese alternative Beschäftigung noch mehr als sechs Stunden täglich auszuführen, gibt es kein Recht mehr auf Auszahlung der Erwerbsminderungsrente.
Menschen, die sich auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht verlassen wollen oder die eine höhere Absicherung wünschen, können alternativ eine Unfallversicherung abschließen. Diese Unfallversicherung überweist dem Versicherten nach dessen Invalidität eine Invaliditätsrente, aber auch eine Kapitalzahlung ist möglich. Die Unfallversicherung kann je nach Wunsch als Risikoversicherung (Risikounfallversicherung) oder aber als Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr abgeschlossen werden. Letztere zahlt dem Versicherungsnehmer am Ende der Vertragslaufzeit die vereinbarte Versicherungssumme aus, wobei Teile des Beitrages zur Ansparung verwendet werden. Daher sind die Beiträge der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr häufig höher als die Beiträge der vergleichbaren Risikoversicherung.
Die Höhe der Invaliditätsrenten, die im Rahmen der Unfallversicherung vereinbart werden, können nach den eigenen Ansprüchen und Bedürfnissen abgeschlossen werden. Nach deren Höhe richten sich dann auch die Beiträge, die für die Versicherung bezahlt werden müssen.