Seit dem 01. Januar 2001 bietet die gesetzliche Rentenversicherung keine Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit mehr. Für Versicherte, die nach dem 02. Januar 1961 geboren wurden, besteht somit keine Möglichkeit mehr, eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu erhalten. Sie haben nur noch Anspruch auf die zweistufige Erwerbsminderungsrente, die die Erwerbsunfähigkeitsrente der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt.

Seither ist es nicht mehr ausreichend, eine Berufsunfähigkeit nachzuweisen, um Leistungen vom Gesetzgeber zu erhalten. Vielmehr ist es notwendig, die Erwerbsunfähigkeit durch Vorlage von Attesten oder Gutachten zu belegen. Von einer Erwerbsunfähigkeit spricht man allerdings erst dann, wenn man gar keiner Arbeit mehr nachgehen kann. Damit hat der Gesetzgeber das Recht, den Betroffenen in jeden möglichen Beruf zu verweisen, unabhängig der bisherigen Ausbildung sowie des Berufsstatus oder des Verdienstes. Hierauf wird seit der Reform keine Rücksicht mehr genommen. Eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bedeutet für die Betroffenen daher meist einen finanziellen Rückschritt, sind hohe Kreditraten zu begleichen, kann das sogar den finanziellen Ruin bedeuten.

Man unterscheidet zwischen der halben und der vollen Erwerbsminderungsrente. Betroffene, die pro Tag einer Beschäftigung von mehr als sechs Stunden nachgehen können, erhalten grundsätzlich keine Leistungen. Erst dann, wenn die Erwerbsfähigkeit auf drei bis sechs Stunden beschränkt ist, wird die halbe Erwerbsunfähigkeitsrente genehmigt. Die volle Erwerbsminderungsrente kann erst dann in Anspruch genommen werden, wenn es nicht mehr möglich ist, wenigstens drei Stunden am Tag zu arbeiten. Wie bereits erwähnt, ist es dabei gleich, in welchem Beruf diese Tätigkeit ausgeführt wird.

Um die halbe Erwerbsunfähigkeitsrente von der Rentenversicherung erhalten zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Neben der Wartezeit ist es notwendig, dass Versicherte in den vergangenen 60 Monaten mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge eingezahlt haben. Lediglich dann, wenn der Grund für die Erwerbsminderung ein Arbeitsunfall war, kann hiervon abgesehen werden. Zudem ist die Leistungsdauer auf nur drei Jahre begrenzt, im Anschluss daran muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Die Höhe der halben Erwerbsunfähigkeitsrente ist abhängig von der Höhe der vorherigen Bruttoeinkommen. In jedem Fall ist die Rentenzahlung vergleichsweise gering, so dass eine private Zusatzversicherung sinnvoll ist.