Als Bauherr ist man für alles verantwortlich, was auf der Baustelle geschieht. Dem Bauherrn obliegt eine Verkehrssicherungspflicht. Er muss dafür Sorge tragen, dass niemand zu Schaden kommt, der das Grundstück berechtigterweise betritt. Auch wenn der Bauherr einen Architekten oder einen Bauleiter mit der Bauausführung bestimmt hat, kann der Geschädigte jede am Bau beteiligte Person, also auch den Bauherrn selbst, in Anspruch nehmen. Der Bauherr kann dann allenfalls den Architekten oder Bauleiter in Regress nehmen. Der Bauherr muss also unter anderem darauf achten, dass er ausreichend qualifizierte Handwerksbetriebe mit der Bauausführung beauftragt, er muss die Baugrube und die Baustelle hinreichend absichern, die Baumaterialien ordnungsgemäß lagern und allgemein alles tun oder veranlassen, damit niemand auf der Baustelle zu Schaden kommt. Es wird von ihm verlangt, dass er faktisch jede potentielle Gefahrensituation erkennt. Ihm obliegt eine Gefährdungshaftung, aus der er sich allenfalls dann befreien kann, wenn er nachweist, dass er alles getan hat, um die Baustellensicherheit zu gewährleisten und der eingetretene Schaden somit für ihn weder vorhersehbar noch vermeidbar war. Soweit ein Bauträger Bauherr ist, muss er sich eigenständig haftpflichtversichern.

Der Bauherr kann sich je nach der Situation unterschiedlich versichern. Wenn zwischen dem Kauf des Baugrundstücks und dem Baubeginn ein längerer Zeitraum liegt, kann er eine Grundstückshaftpflichtversicherung abschließen. Wird die Immobilie hingegen innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf des Grundstücks fertig gestellt, sollte er eine Bauherren-Haftpflicht wählen. Hier ist die Haftung aus dem Besitz des Grundstücks involviert. Diese schützt ihn für die gesamte Bauzeit, endet allerdings nach spätestens zwei Jahren und muss dann erneuert werden. Die Prämien liegen bei etwa einem Promille der Baukosten. Wer Eigenleistungen am Bau erbringt, muss infolge des höheren Risikos meist mehr bezahlen. Wichtig ist, die Deckungssummen ausreichend hoch anzusetzen. Es empfiehlt sich eine Deckungssumme von drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden. Kleinere Bauvorhaben bis zu einer Bausumme von 50.000 EUR sind meist in der privaten Haftpflichtversicherung noch mit abgedeckt.

Schäden an gemieteten oder ausgeliehenen Maschinen, sowie Unfälle, die Nachbarn oder Bekannte als Bauhelfer erleiden, sind nicht versichert. Sie sind im Regelfall über die Bau-Berufsgenossenschaft unfallversichert. Der Bauherr muss diese Personen dort anmelden. Angebote gibt es unter anderem bei Cosmos, Gothaer, VHV oder HUK.