Der Bau des Eigenheimes ist immer mit einem gewissen Risiko verbunden. Viele Bauherren wissen nicht, dass der Aufbau des eigenen Hauses zu einem unvorhergesehenen Gefahrenherd werden kann, denn sobald der Bauherr mit dem Hausbau beginnt, ist dieser automatisch für Schäden haftbar zu machen, die an Personen und Sachen entstehen, die mit der Errichtung des Eigenheimes in Verbindung stehen. Mit dem Beginn des Hausbaus schafft der Bauherr automatisch einen Gefahrenherd, den dieser mit der so genannten Verkehrssicherungspflicht absichern muss. Dies bedeutet, das jeder Bauherr automatisch dazu verpflichtet ist Personen- und Sachschäden zu vermeiden, die durch den Hausbau entstehen können.
Mit der Bauherren-Haftpflicht können Bauherren sich gegen jegliche Eventualitäten absichern. Natürlich ist es so, dass involvierte Bauunternehmer und Architekten ebenfalls haftbar zu machen sind, doch jeder Bauherr haftet beim Bau des eigenen Hauses solidarisch mit. Personen- und Sachschäden können den Bauherrn in den finanziellen Ruin treiben, denn bei Baubeginn, und auch während der Bauphase, können diverse Stolpersteine auftreten, die unvorhersehbare finanzielle Folgen nach sich ziehen können.
Schadenersatzansprüche kann der Bauherr durch die Bauherren-Haftpflicht absichern, die beispielsweise durch eine unzureichend abgesicherte Baustelle entstehen können oder durch umstürzende Gerüste. Eine weitere Gefahrenquelle, insbesondere für neugierige Kinder, besteht in der unzureichenden Abdeckung von Baugruben oder durch das Aufstellen von schadhaften Zäunen. Hohe Kosten können ebenfalls verursacht werden, wenn durch den Hausbau Staub und Schmutz entstehen, welcher die umliegenden Straßen verunreinigt, beziehungsweise bei den Nachbarn für verschmutze Einfahrten oder Hauswände sorgt. Eine Reinigung der betroffenen Stellen ist für den Bauherrn ein unvorhergesehener Kostenfaktor, der den Hausbau unter Umständen in Gefahr bringen kann.
Mit der Bauherren-Haftpflicht sichert sich der Bauherr gegen Schadenersatzansprüche ab und diese unterstützt, in den entsprechenden Fällen, ebenfalls dabei, unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Für jeden Bauherren rechnet es sich durchaus, eine Bauherren-Haftpflicht bereits dann abzuschließen, wenn das Grundstück noch unbebaut ist, denn die meisten Versicherungen bieten diese Form der Versicherung inklusive der gesetzlichen Haftpflichtversicherung an, welche den Haus- und Grundstücksbesitzer vor Schäden absichert, die das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk umfasst.
Damit auch Helfer in den Versicherungsschutz mit eingeschlossen sind, sollte der Bauherr dem Versicherungsunternehmen die Höhe der Eigenleistungen mitteilen. Die Bauherren, die sich dazu entschließen die Planung für den Hausbau selber zu übernehmen, sollten beachten dies ausdrücklich mit der jeweiligen Versicherungsgesellschaft zu vereinbaren, denn in den normalen Versicherungsangeboten sind Eigenleistungen dieser Art nicht eingeschlossen.
Mit dem Abschluss einer Bauherren-Haftpflicht sichert sich der Bauherr gegen Schadenersatzansprüche ab die durch Dritte entstehen können. Die Absicherung des Baugeländes ist nicht immer einfach zu bewerkstelligen und oft übersehen Bauherren gesetzliche Vorschriften, wodurch Personen- und Sachschäden entstehen können.