Jeder Inhaber eines Heizöltanks ist für die Wartung und Instandhaltung seiner Tankanlage eigenständig verantwortlich. Der Heizöltank-Besitzer haftet nach den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes im Rahmen der sogenannten Gefährdungshaftung in unbegrenzter Höhe. Der Tankinhaber muss auch für die Schäden aufkommen, die auch ohne eigenes Verschulden einem Dritten gegenüber entstehen. Vor diesen unkalkulierbaren finanziellen Risiken schützt ihn die Gewässerschadenhaftpflicht-Versicherung.

Schäden durch austretendes Heizöl aus den Tanks führen jährlich zu Schadenssummen in Millionenhöhe. Für viele Heizöltank-Besitzer kann ein solcher Schadensfall den finanziellen Ruin bedeuten. Tritt beispielsweise Heizöl aus einem Tank aus und kontaminiert das Grundstück des Nachbarn, ist der Verantwortliche für die komplette Sanierung des verunreinigten Bodens haftbar zu machen. Der Heizöltank-Besitzer ist auch dann zum Schadenersatz verpflichtet, sollte der Schaden nicht selbst verursacht worden sein. Um sich gegen diese Risiken abzusichern, ist ein optimaler Versicherungsschutz erforderlich.

Die Gewässerschadenhaftpflicht-Versicherung reguliert nicht nur entstandene Schäden, sondern prüft auch deren Rechtfertigung. Nicht gerechtfertigte Schadenersatzansprüche können durch die Versicherung abgewiesen werden. Man spricht in diesem Falle von einem erweiterten Rechtsschutz. Bei berechtigten Ansprüchen gegenüber dem Versicherungsnehmer zahlt die Versicherung Schäden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Im Versicherungsumfang sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden enthalten. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt und versichert die im Versicherungsschein benannte Anlage. Schäden können etwa durch Rostbildung infolge von Schwitzwasser und dem damit verbundenen Auslaufen des Tanks entstehen. Ein weiterer Schadengrund können brechende Rohrleitungen aufgrund von Setzungserscheinungen des Bodens sein. Auch ein nicht geschlossener Abfüllhahn nach einer Ölentnahme kann zu einem Auslaufen des Heizöles und zu einer Kontaminierung der Umgebung führen. Eine der häufigsten Ursachen sind undichte Ölzuleitungen innerhalb eines Heizungssystems und daraus resultierender Ölverlust.

Zu den Gewässern, für die ein Versicherungsschutz besteht, zählen das Grundwasser, fließende oder stehende Gewässer sowie Brunnen. Auch anfallende Rettungskosten werden durch die Gewässerschadenhaftpflicht-Versicherung übernommen. Dies können die Kosten für das Ausheben, das Abfahren oder das Ausbrennen von Erdreich sein. Die Gewässerschadenhaftpflicht ist zwar keine Pflichtversicherung, sollte aber für jeden Heizöltank-Besitzer ein absolutes Muss darstellen.