Die Gewässerschadenversicherung deckt jene Schäden ab, die durch undichte Öltanks entstehen können. Sie empfiehlt sich für alle Hauseigentümer oder die Mieter von Häusern, die ober- oder unterirdische Öltanks zum Betreiben von Ölheizungen nutzen. Wer mit solchen Öltanks arbeitet, ist einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt. Die Schäden, die durch ein Auslaufen des Öls entstehen können, gehen sehr schnell in ungeahnte Höhen und sind in den seltensten Fällen aus eigener Tasche zu regulieren. Bereits 1 Liter auslaufendes Öl ist ausreichend, um 1 Million Liter Trinkwasser unbrauchbar zu machen.

Der Besitzer des Öltanks ist auch dann für die Schäden haftbar zu machen, wenn ihn keine unmittelbare Schuld an dem entstandenen Schaden trifft. Dies regelt das Wasserhaushalts-Gesetz, hier ist die Haftung des Besitzers von Öltanks eindeutig festgelegt. Im Schadensfalle tritt die Gewässerschadenversicherung zur Begleichung der Schadenersatzforderungen ein. Sie reguliert im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht die Schäden, die aufgrund von Verunreinigungen an Gewässern und des Grundwassers entstehen.

Der Versicherungsumfang gilt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur Höhe der mit dem Versicherer vereinbarten Deckungssummen. Wie im Rahmen der Haftpflichtversicherungen üblich, reguliert die Gewässerschadenversicherung nicht nur die berechtigten Forderungen an den Versicherungsnehmer, sondern wehrt auch unberechtigte Forderungen von Dritten ab. Versichert sind auch die erforderlichen Maßnahmen, um einen drohenden Gewässerschaden abzuwenden. Dies können beispielsweise die Kosten für einen Aushub und der Abtransport von Erdreich sein. Ist der Schadensfall allerdings eingetreten, übernimmt die Gewässerschadenversicherung die Kosten für die Abtragung des kontaminierten Erdreiches und dessen Entsorgung, sowie die eventuell notwendige Lagerung auf einer Sondermülldeponie. Die Gewässerschadenversicherung reguliert allerdings nicht nur die Gewässerscherschäden, sondern auch die im Rahmen des Austrittes von Flüssigkeiten aus den Tanks entstandenen Eigenschäden, beispielsweise die Schäden am Haus oder am Grundstück.