Sicherheit und Rendite sind zwei Pole, die im Produkt Fortis Vorsorge DuoGarant zueinander finden sollen. Das dahinter stehende Konzept wird als innovativ und intelligent genug beschrieben, um den Folgen wirtschaftlich instabiler Zeiten trotzen zu können. Zwei Anlagen sollen bei DuoGarant miteinander verbunden werden: Sicherungsvermögen und Garantiefonds. Die Fortis verspricht dadurch doppelte Sicherheit in der Anlage. Das Unternehmen ist ein belgisch-niederländischer Finanzdienstleister mit Firmensitzen in Brüssel und Utrecht. Der Markenname Fortis wird im Zuge einer Neuausrichtung des Unternehmens in Zukunft durch Ageas ersetzt werden.

Die Fortis Vorsorge DuoGarant setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen, dem Sicherungsvermögen und der Fondsanlage. Die Gewichtung beider Komponenten kann von Seiten des Kunden frei variiert werden. Anhand dieser Gewichtung bemessen sich anschließend Risiko und Rendite der Anlage. Je stärker die Gewichtung auf die Fondsanlage gelegt wird, desto höher die mögliche Rendite, um so höher aber auch das mit der Anlage verbundene Risiko.

Das Sicherungsvermögen selbst garantiert dem Anleger laut Fortis eine Mindestrendite von 2,25 %. Hinzu kommt eine jährliche Überschussbeteiligung. Die Fondsanlage als zweiter Bestandteil des Konzeptes zielt auf die Anlage in einen bestimmten Fond ab, den „Fortis Plan Target Click Fond“. Dieser soll, so das anbieterseitige Versprechen, ein Höchstmaß an Sicherheit aufweisen. Dies geschieht durch die Absicherung der Höchststände, unter welche der Fond nicht mehr fallen kann. Die Garantie gilt jedoch nur für das Zieldatum des Fonds. Bei Kapitalentnahme oder Umschichtung gelten wieder die Tageswerte. Dem Kunden steht es offen, auch andere Fonds als Anlage nutzen zu können, jedoch entfällt hierbei die Garantie. Nimmt man die vorgegebenen Konditionen also in Kauf, sinkt das Kursrisiko laut Fortis während der Anlagezeit auf Null.

In Puncto Flexibilität gibt es weitere Vorteile zu verzeichnen: Die jeweiligen Anteile aus Sicherungsvermögen und Fondsanlage sind während der Ansparzeit monatlich umschichtbar. Der Sparvorgang selbst kann auf dem Wege einer Einmalzahlung erfolgen oder nach einem monatlichen Sparplan. Außerplanmäßige Zuzahlungen sind wie Entnahmen jederzeit möglich. Die Auszahlung der Kapitalsumme erfolgt frühestens ab dem 60. Lebensjahr. Hier steht dem Kunden ein Kapitalwahlrecht zur Verfügung, so dass er sich zwischen einer einmaligen Auszahlung des Gesamtbetrages und einer monatlichen Rente entscheiden kann. Hinzu kommt, das keine Abgeltungssteuer anfällt und für die Auszahlung ein vergünstigter Steuersatz zum Tragen kommt.