Die private Altersvorsorge ist heute praktisch für jeden Pflicht, der im Alter nicht ohne ein gutes und gesichertes Einkommen leben will. Damit die private Altersvorsorge auch gelingen kann ist es jedoch nötig, rechtzeitig vor der Rente vorzusorgen und zum Beispiel eine Rentenversicherung abzuschließen. Die fondsgebundene Rente bzw. Rentenversicherung ist eine Option für die private Altersvorsorge. Die fondsgebundene Rente verbindet dabei die Rentenversicherung mit der Geldanlage in Fonds (vgl. auch: Investment-Rente, Lebensversicherung fondsgebunden sowie Rentensparpläne).
Wer für die Rente vorsorgen will, führt meist einen Kampf gegen die Inflation. Ist die Rendite der Altersvorsorge geringer als die Inflation, so ist das eingezahlte Geld am Ende praktisch weniger Wert als vorher. In diesem Kampf setzen Rentenversicherungen heute auch auf Produkte, die höhere Renditechancen versprechen. Zu diesen Rentenprodukten gehört auch die fondsgebundene Rente, welche unter anderem von den Versicherungsunternehmen Hannoversche Leben, Alte Leipziger oder neue Leben angeboten werden.
Mehr Rendite-Chance, aber auch höheres Risiko
Das Verlustrisiko bei dieser Rentenversicherungsart trägt im Allgemeinen allerdings meist der Versicherungsnehmer. Auch muss dieser oftmals ohne eine garantierte Rentenhöhe leben. Doch läuft alles gut, so kann sich ein Versicherungsnehmer einer fondsgebundenen Rente über satte Gewinne und eine hohe Rendite in der Rentenversicherung freuen. Siehe auch den Artikel Klassische oder fondsgebundene Rentenversicherung – was ist für wen besser?.
Fondsgebundene Rente mit z.B. volldynamischer Auszahlung
Die fondsgebundenen Renten bietet auch verschiedene Tarifoptionen und Auszahlungsmodi. Hier ist zum Beispiel die so genannte volldynamische Auszahlung möglich, bei der Überschüsse dazu genutzt werden, während der Auszahlungsphase die Auszahlung steigern zu können. Zudem bieten einige Tarife auch die Todesfallabsicherung an. Stirb der Versicherungsnehmer während der Ansparphase, so können die Angehörigen bei dieser Option die eingezahlten Beiträge ganz oder teilweise zurückerhalten. Einige Versicherer beschränken die so genannte Beitragsrückgewähr im Rahmen der Todesfallabsicherung bei der fondsgebundenen Rentenversicherung allerdings schon auf 60 Prozent der vereinbarten Beitragssumme.