Die finanziellen Investitionen in Filmproduktionen bewegen sich in 6- bis 7-stelligen Bereichen. Aber was passiert, wenn sich der Hauptdarsteller ein Bein bricht oder die Filmnegative bei einem Brand zerstört werden? Sich gegen eventuelle Risiken abzusichern ist für Medienproduzenten von existenzieller Bedeutung. Die Beiträge für eine Filmausfallversicherung klettern mit der Höhe der Filmproduktionskosten oder des Wertes der Ausstattung.

Spezialisierte Makler wie z.B. Caninberg & Schouten bieten eine Filmausfallversicherung nach Sach- und Personenschaden getrennt an. Unter Sachschäden sollen eventuelle Mehraufwendungen fallen, die nach dem Ausfall von Technik, Produktionsstätten, Bauten, filmischen Dekorationen oder Ausstattungen z.B. wegen Feuer, anderweitiger Zerstörung oder Beschädigung entstehen. Als erstattungsfähig werden Kosten genannt, die für die Wiederherstellung bzw. durch die Unterbrechung oder gar den Abbruch des Produktionsbetriebs generiert werden. Auch wenn zur Produktion benötigte Sachmittel abhanden kommen, greift diese Filmausfallversicherung. Grober Vorsatz oder Fahrlässigkeit, Schäden durch Krieg, Terror, Kernenergie oder Verschleiß sind dagegen ausgeschlossen.

Innerhalb einer Filmausfallversicherung werden Personenschäden bei den für die Filmproduktion als substantiell definierten Personen (Darsteller, Kameraleute, Regisseur, Produktions- und Aufnahmeleiter) versichert, nach entsprechender Gesundheitserklärung oder auch -prüfung. Der Schadensfall kann durch den Ausfall der versicherten Personen bei Krankheit, Tod, Unfall eintreten, der eine Fortführung oder Beendigung der Produktion verunmöglicht. Nach Angaben der Makler werden innerhalb der Filmausfallversicherung Mehraufwendungen bis zur Höhe der Versicherungssumme erstattet, die dem jeweils gemeldeten Kostenbudget gleichkommt.

Die Gothaer Versicherung wirbt mit einer Filmausfallversicherung, die sich als komplexe Problemlösung mit individuell definierten und miteinander verknüpften Risiken darstellt. Sie erfasst Ausfälle bei Film- und Audio-Produktionen nach einzelnen Sach- und Personenkriterien. Neben der Filmnegativ-Versicherung, die alle Bild-, Ton- oder Datenträger einschließt, räumt sie der Personenausfall-Versicherung breiten Raum ein. Bei personenbezogenen Behinderungen an Filmproduktionen sollen hier nicht nur Mehraufwendungen, sondern auch eventuell entgangene Gewinne sowie Mehrkosten durch zusätzliche durch Schäden bedingte Drehaufwendungen versicherbar sein.

Neben der Requisiten-Versicherung, die auch Pflanzen und Tiere umfasst, sind Apparate-Versicherung und Feuerhaftung Bestandteile der Filmausfallversicherung. Die Gothaer Versicherung gibt an, durch die angebotene Medienversicherung beinahe alle denkbaren Risiken innerhalb einer Filmproduktion abzusichern, sogar die Produzenten-Haftpflicht, die greifen soll, wenn Versäumnisse oder Fehler der Produktionsfirma Sach- und Personenschäden nach sich ziehen würden.