Unternehmen und Betriebe sind darauf angewiesen, dass der individuell geplante Ertrag auch tatsächlich erzielt wird, denn nicht nur die Mieten für die genutzten Gebäude, sondern auch die Löhne und Gehälter sowie die übrigen Betriebsausgaben müssen finanziert werden. Kann der Ertrag nicht erreicht werden, etwa weil ein Feuer die Betriebsstätte oder die Maschinen zerstört hat, droht nicht selten ein finanzieller Engpass. Mitunter kann der Betrieb im Anschluss an ein solches Ereignis überhaupt nicht mehr Aufrecht erhalten werden, das Unternehmen muss Insolvenz anmelden.

Dass bzw. damit ein Feuer nicht den gesamten Betrieb vernichtet, bieten verschiedene Versicherungen wie die Allianz oder die Aachen Münchner Versicherung die Feuer-Ertragsausfallversicherung an. Hierbei handelt es sich um eine Betriebsunterbrechungsversicherung, die etwa nach Feuerschäden eintritt und den entgangenen Betriebsgewinn übernimmt. Die Versicherung trägt dabei nicht nur die Kosten für Löhne und Gehälter, sondern trägt auch eventuelle Vertragsstrafen, etwa wenn Produkte nicht rechtzeitig geliefert werden können. Auch Mieten und Pachtverträge werden seitens der Versicherung fortgeführt. So wird sichergestellt, dass sich die finanzielle Situation des Unternehmens infolge des Brandes nicht stark negativ entwickelt und das Unternehmen dennoch fortgeführt werden kann.

Bei der Vereinbarung einer Feuer-Ertragsausfallversicherung ist es wichtig, dass der Versicherungsberater individuell auf die Anforderungen des jeweiligen Unternehmens eingeht und so die benötigte Absicherung anbieten kann. Wichtig ist, dass die Haftung vollumfänglich und in ausreichender Höhe vereinbart wird, denn das Unternehmen kann nach einem Brand häufig längere Zeit nicht mehr vollumfänglich wirtschaften. Idealer Weise wird die Feuer-Ertragsausfallversicherung in Verbindung mit einer klassischen Betriebsausfallversicherung vereinbart. Wichtig ist weiterhin, dass auch die jeweiligen Sachen versichert werden, etwa über eine Wohngebäudeversicherung oder eine Inventarversicherung, denn so übernimmt diese Versicherung dann die Kosten der Neuanschaffung oder aber die notwendige Reparatur, um kurzfristig weiterarbeiten zu können. Über den notwendigen Umfang der Absicherung kann auch in diesem Fall ein Versicherungsberater Auskunft geben.