Was tun wenn ein Sturm das Dach der Fertigungshalle einreist und der Betrieb still steht? Dieses Problem kann ein Unternehmen sehr schnell vor unlösbare Probleme stellen. Besonders kleinere Unternehmen haben selten eine Auswahlmöglichkeit und sind auf die Funktionsfähigkeit der Gebäude und Anlagen angewiesen. Ein Schaden wegen Sturm oder Feuer legt nicht nur den Betrieb lahm, der finanzielle Verlust kann ungeahnte Ausmaße annehmen. Die Fixkosten wie Löhne und Gehälter, oder die Mieten für die Produktionsstätten, nehmen darauf keine Rücksicht und eine Firma kann aus dem Nichts heraus vor dem absoluten Ruin stehen. Vor diesen Folgen kann sich ein Unternehmen mit dem Abschluss einer Betriebsunterbrechungsversicherung schützen. Sie deckt das gesamte Unterbrechungsrisiko der durch Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Sturm oder Brand entstandenen Schäden. Die Betriebsunterbrechungsversicherung deckt nicht nur den entgangenen Betriebsgewinn ab, sondern auch die im Laufe der Unterbrechung anfallenden Kosten wie Miete, Energiekosten, Personalkosten, betriebliche Versicherungskosten, Leasinggebühren und alle sonstigen Fixkosten.
Bei einer sogenannten Klein-BU-Versicherung sind Versicherungssummen bis zu 1 Mio. Euro üblich. Der Abschluss ist in aller Regel nur mit einer Sachversicherung, beispielsweise einer Einbruchdiebstahlversicherung, möglich. Darüber hinaus gibt es noch die Mittlere und die Große Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie sind jeweils eigenständige Versicherungsverträge und werden mit höheren Versicherungssummen abgeschlossen. Kommt es hier zum Schadensfall, übernimmt das Versicherungsunternehmen auch Mehrkosten für Schichtarbeit oder Überstundenzuschläge, die aufgrund des entstandenen Schadens notwendig werden.
Die Haftzeit der Betriebsunterbrechungsversicherung beginnt mit dem Eintreten der wirtschaftlichen Folgen nach dem Schaden und endet, sobald das Unternehmen seine Wirtschaftskraft wieder erlangt hat, spätestens jedoch nach 12 Monaten. In Absprache mit dem Versicherer können auch längere Haftungsfristen vereinbart werden.
Vor dem Abschluss der Betriebsunterbrechungsversicherung ist die Kalkulation der Versicherungssumme enorm wichtig. Wählt man eine zu hohe Versicherungssumme, zahlt der Unternehmen nicht nur höhere Versicherungsprämien, sondern erhält im Schadenfalle auch nur die nachweisbaren Kosten ersetzt. Wird die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt, sind zwar die Versicherungsprämien günstiger, aber Kosten werden nur bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme übernommen. Durch regelmäßiges Überprüfen der Fixkosten kann der Unternehmen prüfen, ob die Versicherungssumme noch angemessen ist, oder ob diese angepasst werden sollte.