Die Fahrzeugvollkaskoversicherung ist ein Bestandteil einer Fahrzeugversicherung und kann auf freiwilliger Basis abgeschlossen werden. Sie ist im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung keine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung.

Die Vollkaskoversicherung bietet neben dem beinhalteten Leistungsumfang der Teilkaskoversicherung zusätzlich versicherte Risiken (vergleiche hierzu auch: Voll- oder Teilkaskoversicherung). Sie deckt die Schäden ab, die am eigenen Fahrzeug des Versicherungsnehmers entstehen, auch durch eigenes Verschulden des Versicherten.

Was ist in der Vollkasko zusätzlich enthalten?

Die Vollkaskoversicherung deckt in Ergänzung zur Teilkaskoversicherung Schäden durch Vandalismus am Fahrzeug. Dies bedeutet eine mut- oder böswillige Beschädigung des Fahrzeuges durch Dritte. Auch die Unfallschäden am Fahrzeug als Folge eines Unfalles, auch eines selbstverschuldeten, werden durch die Vollkaskoversicherung reguliert. Bei einigen Versicherungsunternehmen wird auch die mut- und böswillige Beschädigung bei Entwendung des Fahrzeuges im Rahmen der Vollkaskoversicherung entschädigt.

Die Rolle von „Rabattschutz“ und „Rabattretter“

Der sogenannte Rabattretter wird bei annähernd allen Versicherungsunternehmen angeboten und bedeutet, dass bei dem Erreichen einer hohen Schadenfreiheitsklasse im Falle einer Schlechterstufung aufgrund eines Schadens zwar eine Rückstufung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse erfolgt, der Prozent-Beitrag aber unverändert bleibt. So kann beispielsweise bei einem vorhandenen Schadenfreiheitsrabatt 25 in Falle eines Schadens in die Schadensfreiheitsklasse 22 zurück gestuft werden, der Beitragssatz von 30 Prozent würde aber bestehen bleiben.

Gegen einen Mehrbeitrag kann auch ein Rabattschutz vereinbart werden. Dieser verhindert die Rückstufung im Falle eines selbstverschuldeten Unfalles. Hierfür sind allerdings meist einige Voraussetzungen zu erfüllen, beispielsweise dürfen innerhalb der letzten 24 Monate keinerlei Schäden im laufenden oder vorherigen Vertrag vorliegen.

Neuwertentschädigung und GAP-Deckung bei geleasten PKW

Die in der Teil- und Vollkaskoversicherung enthaltene Neuwertentschädigung ersetzt den Neuwert des Fahrzeuges bei Diebstahl oder Totalschaden innerhalb von üblicherweise 6 Monaten. Diese Frist kann gegen einen Mehrbeitrag auch verlängert werden.

Die Vollkaskoversicherung kann auch um die GAP-Deckung für Leasingfahrzeuge erweitert werden. Hier wird bei einem Totalschaden oder Entwendung des Fahrzeuges die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges und der Restforderung aus dem Leasingvertrag beglichen. Diese Zusatzoption kann bei vielen Versicherern gegen einen Aufschlag abgeschlossen werden.

Einige Versicherungsunternehmen bieten dem Versicherungsnehmer einen zusätzlichen Anreiz bei dem Abschluss einer Vollkaskoversicherung an. Wird der Wagen in einer der Partnerwerkstätten des Versicherers repariert, bietet dieser einen Hol- und Bringservice an und das Fahrzeug kann auch noch innen und außen gereinigt werden.