Der Markt an Autoversicherungen in Deutschland lässt sich in verschiedene Unterversicherungen unterteilen. Besonders verbreitet hierbei sind die KFZ-Haftpflichtversicherung sowie die Kaskoversicherungen. Während die KFZ-Haftpflichtversicherung Schäden reguliert, die anderen Verkehrsteilnehmern durch den Versicherten entstehen können, übernehmen die Kaskoversicherungen Kosten im Falle der Beschädigung des KFZ des Versicherten. Der Abschluss einer Kaskoversicherung ist in Deutschland grundsätzlich freiwillig. Im Allgemeinen sind die Kaskoversicherungen in Teil- und Vollkaskoversicherungen zu unterscheiden.

Welche Bedeutung haben die Teil- und Vollkaskoversicherung in Deutschland?
Generell reguliert eine Kaskoversicherung die Kosten im Falle von Beschädigung des Fahrzeugs des Versicherten. Das Leistungsangebot einer Teilkaskoversicherung deckt sich in vielen Punkten mit dem einer Vollkaskoversicherung. Typischer Leistungsfall beider Versicherungen ist beispielsweise die Übernahme der Kosten im Falle eines Steinschlags auf der Windschutzscheibe des KFZ. Die Kostenübernahme eines fachgerechten Ausbesserns des Steinschlags wird in der Regel komplett von der Kaskoversicherung übernommen. Falls ein vollständiger Austausch der Windschutzscheibe notwendig sein sollte, übernimmt die Kaskoversicherung zumindest einen Teil der anfallenden Kosten.

Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung? Eigenbeteiligung Ja oder Nein?
Generell empfehlen zahlreiche Versicherungsexperten eine Teilkaskoversicherung vor allem für Gebrauchtwagen, während der Abschluss einer Vollkaskoversicherung in erster Linie für Neuwagen sinnvoll ist. Dies lässt sich aufgrund des größeren Leistungskatalogs einer Vollkaskoversicherung erklären. In jedem Fall sollte die Eigenbeteiligung im Rahmen einer Teil- oder Vollkaskoversicherung mit Bedacht gewählt werden. Der Einzelne muss sich im Klaren darüber sein, dass die Versicherung nur den Übersteigungsbetrag der Eigenbeteiligung im Schadensfall übernehmen wird. Bei einer Eigenbeteiligung von 150 Euro bedeutet dies, dass der Versicherte maximal 150 Euro aus eigener Tasche zahlen muss, wenn er die Versicherung mit der Regulierung eines entstandenen Schadens beauftragt. Durch die Vereinbarung einer Eigenbeteiligung sinken die monatlichen Versicherungsbeiträge für den Einzelnen, was natürlich dem Haushaltsbudget des Versicherten entgegen kommt. Der Versicherte muss letztlich eine gesunde Mischung aus Eigenbeteiligung und Höhe der Versicherungsprämien wählen, die für ihn optimal zu tragen ist.