Die GAP-Deckung ist eine Zusatzkomponente der Kfz-Versicherung und wird speziell im Leasingbereich angewandt. GAP ist ein Begriff aus dem englischen und bedeutet übersetzt „Lücke“.

Eine GAP-Deckung sollte bei jedem Abschluss einer Kfz-Versicherung im Rahmen eines Leasingvertrages mitversichert werden. Sie ersetzt bei einem vorliegenden Schadenfall, beispielsweise dem Diebstahl oder einem wirtschaftlichen Totalschaden des Fahrzeuges, den Differenzbetrag zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges und dem Ablösewert des Leasingunternehmens.

Wiederbeschaffungswert, Ablösewert und Zeitwert des Fahrzeugs

Eine Kaskoversicherung deckt zwar auch bei einem Autodiebstahl den Schaden, allerdings nur zum reinen Zeitwert des Fahrzeuges. Ein Leasinggeber rechnet dies allerdings nach den Bedingungen des Leasingvertrages. Bei Abschluss eines Leasingvertrages verpflichtet sich der Leasingnehmer, die im Vertrag vereinbarten monatlichen Raten und eine eventuelle Schlussrate für das Fahrzeug zu zahlen.

Wird innerhalb der Vertragslaufzeit nun das Auto gestohlen oder es liegt der wirtschaftliche Totalschaden vor, besteht der Leasinggeber trotz allem auf die Begleichung seiner Forderung. Das bedeutet für den Leasingnehmer, er muss alle offenstehenden Forderungen begleichen, obwohl ihm das Fahrzeug nicht mehr zur Verfügung steht. Dies kann im schlimmsten Falle einige tausend Euro an Forderung ausmachen und den Leasingnehmer in arge finanzielle Schwierigkeiten bringen.In diesem Falle übernimmt die GAP-Deckung die ausstehende Forderung des Leasinggebers und zahlt diesem den offenen Restbetrag aus dem Leasingvertrag.

Die GAP-Deckung kann bei vielen Versicherungsunternehmen gegen einen Mehrbeitrag als Zusatzoption zu einem Kfz-Versicherungsvertrag abgeschlossen werden. Sie ist auf jeden Fall eine sinnvolle Ergänzung zu der Autoversicherung und schützt den Leasingnehmer unter Umständen vor dem finanziellen Ruin. Da bei Abschluss eines Leasingvertrages üblicherweise der Abschluss einer Kaskoversicherung verlangt wird, bietet sich der Einschluss der GAP-Deckung auch geradezu an.