Beamte und Selbstständige genießen in der sozialen Absicherung einen besonderen Status. Während Beamte quasi über ihren Dienstherrn und den Steuerzahler auch für den Fall der Erwerbsunfähigkeit relativ gut abgesichert sind, müssen Selbstständige selbst für den Fall vorsorgen, dass sie aufgrund einer Krankheit ihrer Tätigkeit nicht mehr in vollem Umfang nachgehen können. Die Folge ist, wie bei allen Erwerbsunfähigen, gleich welchem beruflichen Status, dass das monatliche Einkommen sinkt, wenn nicht sogar gänzlich wegfällt, sollten sie keine anderweitige Tätigkeit mehr ausüben können.
Genießen abhängig Beschäftigte in diesen Fällen zumindest einen begrenzten Schutz und die Absicherung im sozialen Netz, können Selbstständige nicht auf die gesetzliche Rentenversicherung zugehen und eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Zumindest dann nicht, sollten sie, was ihr gutes Recht als Selbstständige ist, keine freiwilligen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Insofern müssen sie wie bei ihrer Krankenversicherung auch privat vorsorgen und eine mögliche Erwerbsunfähigkeit durch Abschluss einer privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung absichern.
Und da wenden sich Selbstständige am Besten an eine Versicherung, die ihnen auch eine Krankenversicherung anbietet. Sie bieten ihnen maßgeschneiderte Verträge an und sichern den Selbständigen dadurch gegen große finanzielle Einschnitte ab. Oftmals ist es den Selbstständigen auch möglich, eine Erwerbsunfähigkeit in Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung abzuschließen. Das hat den Vorteil, dass nur eine Gesellschaft bzw. ein Vertrag bei einem möglichen Fall von drohender Erwerbsunfähigkiet zuständig ist und damit eine schnellere Bearbeitung und Entscheidung möglich wird. Denn bevor die Versicherung eine Erwerbsunfähigkeitsrente leistet, muss der Versicherte bei einem von der Versicherung beauftragten Arzt vorstellig werden und von diesem untersucht werden. So sichert sich die Versicherung selbst auch ab und vertraut nicht blindlings auf das Gutachten des Hausarztes.
Ein weiterer Grund, weswegen Selbstständige ihre Erwerbunfähigkeit mit der Krankenversicherung zusammen absichern sollten ist der, dass Neuverträge oftmals keine Zahlung von Krankengeld für die ersten vier bis sechs Wochen vorsehen. Zeichnet sich z.B. ab, dass aus der Krankheit eine Erwerbsunfähigkeit wird, kann der Versicherte zeitnah Ärzte konsultieren und auch seine Versicherung davon in Kenntnis setzen.
Auf alle Fälle sollten Selbstständige bei Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung einen Versicherungsvergleich anstellen. Denn sollte bereits eine chronische Krankheit vorhanden sein, können die prämien mitunter sehr hoch sein oder ein Erwerbsunfähigkeitsrisiko ausgeschlossen werden.