Eine so genannte Entscheiderhaftpflicht empfiehlt sich in erster Linie für Geschäftsführer, eine Führungskraft oder einen Vorstand.

Gerade bei Posten in mittelständischen Unternehmen kommt es in besonderem Maß darauf an, die wachsenden Haftungsrisiken professionell einschätzen zu können. Dies schränkt selbstverständlich den Handlungsspielraum der Führungskräfte teilweise stark ein.

Wer sich beispielsweise für eine Entscheiderhaftpflicht der D&O Plus von Zurich entscheidet, soll laut Anbieter gegen existenzbedrohende Folgen von Pflichtverletzungen jeglicher Art effektiv abgesichert erscheinen.

Neben diesem Einsatzgebiet kann sich eine solche Versicherung für Vereine bezahlt machen. Gerade gemeinnützige Organisationen können auf diese Weise von einem umfassenden Versicherungsschutz profitieren. Hierbei werden sowohl Haftpflichtansprüche von Dritten als auch Schäden, welche die Organisation unmittelbar betreffen, abgedeckt. Letzteres kann durch eine fahrlässige Handlung des Vorstandes oder einer sonstigen in dem Verein tätigen Person verursacht worden sein.

Die Besonderheit hierbei ist es, dass nicht nur die Institution an sich geschützt erscheint, sondern zusätzlich alle im Verein tätigen Personen von dem Versicherungsschutz profitieren. Dies trifft auf ehren- und hauptamtlich wirkende Mitglieder zu. Die letztliche Funktion spielt in diesem Fall keine Rolle. Der Deckungsbereich reicht sogar bis hin zu Folgen, welche nach einem Schlüsselverlust verursacht wurden. Eine Entscheiderhaftpflicht deckt alle wirtschaftlichen Folgen, welche bei der Erneuerung des Schlosses oder der Anfertigung eines Zweitschlüssels entstehen – siehe auch Schlüsselverlustversicherung.

Wer sich nach einer solchen Versicherungsform umschaut, wird auf dem Markt eine Vielzahl unterschiedlicher Anbieter auffinden. Neben der Zurich-Versicherungsgruppe bietet die Safe Race ebenfalls Entscheiderhaftpflichten an.

Die Vorzüge einer Entscheiderhaftpflicht-Versicherung

Wer sich für den Abschluss einer Entscheiderhaftpflicht entschließt, kann anschließend von einigen Vorteilen profitieren.

  • Hierbei kann eine praktische Mitversicherung aller operativ stattfindenden Tätigkeiten der zu dem Unternehmen oder dem Verein gehörigen Organe in Anspruch genommen werden, wobei ebenfalls geschäftsführende Kommanditisten sowie deren Stellvertreter eingeschlossen sind.
  • Hinzu kommen zusätzliche Deckungssummen für bereits pensionierte Geschäftsführer oder gar Vorstände des betreffenden Betriebs.
  • Besonders vorteilhaft fällt eine Gehaltsfortzahlung bei einer Aufrechnung aus. Hierbei liegt die untere Grenze bei 250.000 Euro. Allerdings muss bei manchen Details genauestens überprüft werden, ob die bevorzugte Versicherung diese abdeckt.
  • Manche Anbieter ermöglichen beispielsweise den Verzicht auf einen so genannten Eigenschadenabzug. Dies tritt in der Regel bei Personen oder Gruppen in Kraft, welche selbst Anteile an dem betroffenen Unternehmen halten.
  • Zusätzlich wird eine Kontinuitätsgarantie gewährleistet. In diesem Fall findet der Versicherungsschutz mit zuvor festgelegten Bedingungseinschränkungen statt.