Mit der D&O Plus Entscheiderhaftpflicht bietet die Zurich Gruppe Deutschland eine Managerhaftpflichtversicherung für mittelständische Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 100 Mio. Euro an. Das Angebot richtet sich insbesondere an Geschäftsführer, Vorstände und Führungskräfte von mittelständischen Kapitalgesellschaften, Personenhandelsgesellschaften und Non-Profit-Organisationen. Die D&O Plus Entscheiderhaftpflicht dient der Absicherung vor Haftpflichtansprüchen des Arbeitgebers oder externer Dritter, wodurch die persönlichen Risiken des Versicherungsnehmers minimiert werden sollen. Es kann eine Deckungssumme bis zu 10 Mio. Euro gewählt werden.

Die Entscheiderhaftpflicht schützt bei Vermögensschäden, welche auf schuldhaften Pflichtverletzungen der versicherten Person beruhen. Neben Verletzungen von Organisationspflichten umfasst der Versicherungsschutz auch operative Tätigkeiten der Organe oder geschäftsführenden Kommanditisten und Stellvertreter. Der Vermögensschadenbegriff ist zudem auf bestimmte immaterielle Schäden oder psychische Beeinträchtigungen durch Pflichtverletzungen des Versicherten erweitert. Des Weiteren erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die Gründungsphase einer Tochtergesellschaft, unabhängig von einem letztendlichen Abschluss der Gründung. Auch gehören Pflichtverletzungen, welche vor Vertragsbeginn stattfanden jedoch zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt waren, zum Leistungsumfang. Bei Strittigkeit des Kenntniszeitpunktes einer Pflichtverletzung besteht bis zur Klärung ein vorläufiger Versicherungsschutz. Zudem gehört eine sofortige, unverfallbare und prämienfreie Nachmeldefrist von 5 Jahren zu den Leistungen.

Im Schadenfall wird bei der D&O Plus Entscheiderhaftpflicht der Zurich auf einen Eigenschadenabzug verzichtet. Somit werden die Gesellschaftsanteile des Versicherten nicht angerechnet.

Zu den weiteren Leistungen gehören Gehaltsfortzahlung bis zu 250.000 Euro pro Jahr und Versicherungsfall sowie eine Kontinuitätsgarantie, welche nach einer Reduzierung des Versicherungsumfangs für vor der Vertragsänderung angefallene Pflichtverletzungen die ursprünglichen Bedingungen vorsieht.

Zudem bestehen verschiedene Möglichkeiten für Deckungserweiterungen. So kann der Leistungsumfang um zusätzliche Deckungssummen für pensionierte Vorstände, Geschäftsführer und andere Personen, welche aus Gesundheits- oder Altersgründen ausgeschieden sind, erweitert werden. Ebenso können unter anderem vorsorgliche Rechtsberatungskosten, vorbeugende Abwehrkosten sowie Kosten im Klagezulassungsverfahren mitversichert werden.

Für Vorstände von Aktiengesellschaften bietet die Zurich nur D&O-Verträge mit Selbstbehalt an. Mit einer zusätzlichen Selbstbehaltsversicherung kann auch dieses finanzielle Risiko abgedeckt werden.