Viele Menschen sind der Meinung, dass eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit für sie nicht in Frage kommt und nur herausgeschmissenes Geld ist, da sie das Risiko nicht betrifft. Doch das ist ein Irrglaube mit fatalen Folgen: denn längst werden nicht nur Handwerker berufsunfähig, sondern auch Personen aller Berufsgruppen – meist sind dann psychische Probleme die Ursache. So fällt Schätzungen zu Folge etwa jeder Vierte aufgrund von gesundheitlichen Problemen im Job aus. Doch ist man erst betroffen, ist es schon zu spät. Da vom Staat in dem Fall nur wenig Hilfe zu erwarten ist, ist man ohne Versicherung aufgeschmissen.
Anders als bei einer Berufsunfähigkeitsrente, erhalten Personen, die noch bedingt arbeiten können, eine Erwerbsminderungsrente. Je nachdem wie viele Stunden der Betroffene täglich arbeiten kann, wird die geleistete Unterstütung noch einmal gestaffelt. So wird bei einer Arbeitsfähigkeit zwischen drei bis sechs Stunden eine halbe Erwerbsunfähigkeitsrente gezahlt. Wer nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, erhält die volle Erwerbsunfähigkeitsrente. Da Betroffene trotz Versicherung einen enormen Einkommensverlust erleiden, müssen diese zur Erwerbsminderungsrente oft zusätzlich Harz 4 beantragen.
Wer sich für eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit entscheidet, sollte genau auf die Konditionen und den Umfang der Versicherung achten. Denn nur bei einer vollen Absicherung zahlt die Versicherung auch bei einer eingeschränkten Berufsunfähigkeit. Ansonsten laufen Betroffene die Gefahr, dass sie eine Arbeit annehmen müssen, die nicht deren Ausbildung und Qualifikationen entspricht.
Wichtig ist außerdem, dass Berufstätige sich bereits im frühen Alter versichern. Denn es gilt: je älter der Antragssteller, umso teurer ist auch die zu zahlende Police.
Da die Preis- und Leistungsunterschiede zwischen den Versicherungen enorm sind, ist eine ausführliche Recherche im Vorfeld von großer Bedeutung. Hierbei kommt es besonders auf die Höhe der Auszahlung im Falle einer (eingeschränkten) Berufsunfähigkeit an. Diese sollte mindestens 75 Prozent des Nettoeinkommens betragen.
Des Weiteren ist es zwingend erforderlich, dass Antragsteller in ihrem Vertrag eine Nachversicherungsgarantie integrieren. Denn nur so lässt sich die zu zahlende Leistung von Seiten der Versicherung zu einem späteren Zeitpunkt aufstocken – beispielsweise aufgrund einer Gehaltserhöhung.