Bei einer Direktzusage, auch als Pensionszusage bekannt, handelt es sich um einen Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge, welcher in der Regel für Vorstände, Geschäftsführer oder leitende Angestellte genutzt wird. Dabei ist das Unternehmen Träger der betrieblichen Altersversorgung und muss die zugesagten Leistungen direkt erbringen, wenn der Versorgungsfall eintritt.

Durch die Erteilung der Direktzusage übernimmt das Unternehmen selbst eine Verbindlichkeit gegenüber dem Versorgungsberechtigten. In der Bilanz werden Direktzusagen deshalb als Pensionsrückstellungen ausgewiesen. Sie stellen für das Unternehmen einen Aufwand dar und mindern deshalb den zu versteuernden Gewinn. Sobald die Rentenphase beginnt, werden die jeweiligen Pensionsrückstellungen aufgelöst und der Gewinn dadurch erhöht. Für das Unternehmen handelt es sich dabei um eine so genannten Steuerstundung.

Bei einer Direktzusage können Leistungen wegen Invalidität (Invalidenrente), Tod (Hinterbliebenenrente) oder Erreichen der Altersgrenze (Altersrente) abgesichert werden. Es ist dabei möglich, die Leistungen entweder als Rentenzahlung oder als einmalige Kapitalleistung zu erhalten.

Direktzusagen haben sowohl Vor- als auch Nachteile. Je nach Ausgangssituation wirken sich diese unterschiedlich auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus. Gerade deshalb ist eine rechtlich sichere Formulierung des Pensionszusagentextes besonders wichtig. Er muss an die aktuell vorliegenden Gesetze und Rechtsprechung angepasst sein, um die Risiken und Folgen zu verringern. Gerade veraltete Verpfändungserklärungen oder auch Formfehler in einer Direktzusage könnten für das Unternehmen bis zur Insolvenz führen, was für den Arbeitnehmer bedeutet, dass er nicht nur seinen Arbeitsplatz sondern auch seine Altersvorsorge verliert. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, sich an einen Spezialisten für Direktzusagen zu wenden.

Die Vorteile einer Direktzusage zeigen sich für den Arbeitgeber im Steuerstundungseffekt aufgrund der Bildung von Pensionsrückstellungen, in der Einschränkung des Versorgungsrisikos aufgrund der Rückdeckungsmöglichkeit, in der nachgelagerten Besteuerung (während der Ansparphase keine Lohnsteuerzahlung) sowie in der hohen Transparenz der Finanzierung. Auch für den Arbeitnehmer hat die Direktzusage einige Vorteile. So wird die Versorgungszusage durch den Pensions-Sicherungs-Verein abgesichert, aufgrund der nachgelagerten Besteuerung erfolgt in der Ansparphase keine Lohnsteuerzahlung und es bestehen flexible Umwandlungsmöglichkeiten.

Aber auch die Nachteile einer Direktzusage sollten immer im Auge behalten werden. So ergibt sich für den Arbeitgeber ein höheres Versorgungsrisiko sowie ein hoher Verwaltungsaufwand, eine Ausweispflicht der Versorgungsverpflichtung in der Bilanz und zusätzlich muss er damit rechnen, bei Aufnahme eines Bankkredits schlechtere Konditionen zu erhalten. Für den Arbeitnehmer liegen die Nachteile darin, dass eine Riester-Förderung nach § 10 EStG i. V. mit § 82 Abs. 2 EStG nicht möglich ist und das nach Ausscheiden aus dem Unternehmen keine private Fortführung des Vertrags erfolgen kann.