Die Pensionszusage findet bei der betrieblichen Altersvorsorge (kurz: bAV) Anwendung und ist vor allem für Geschäftsführer eine gute Altersabsicherung. Auch für sehr gut verdienende Angestellte kann die Pensionszusage sinnvoll sein. Wie bei vielen anderen Versicherungen auch, gibt es bei der Pensionszusage ebenfalls Vorteile und Nachteile, die sich sowohl auf Arbeitgeber als auch auf Arbeitnehmer auswirken können.
Pensionszusage: Vorteile
Für den Arbeitgeber ergeben sich aus der Erteilung einer Pensionszusage Vorteile wie eine nachgelagerte Besteuerung (in Ansparphase keine Lohnsteuerzahlung), einen Stundungseffekt durch die Bildung von Rückstellungen, flexible Gestaltung und dadurch beliebige Höhe der Leistungen, ein eingeschränktes Versorgungsrisiko aufgrund der Rückdeckung sowie eine höhere Transparenz der Finanzierung.
Für den Arbeitnehmer hat die Pensionszusage Vorteile wie die Absicherung durch den Pensions-Sicherungs-Verein (kurz: PSVaG), einen Steuervorteil durch die nachgelagerte Besteuerung, flexible Umwandlungsmöglichkeiten und Steuerfreiheit in unbegrenzter Höhe für die Aufwendungen. Ein zusätzlicher Vorteil bei Entgeltumwandlungen bis 2008 sind die sozialversicherungsfreien Beträge bis zu einer Höhe von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze.
Pensionszusage: Nachteile
Die Nachteile einer Pensionszusage für den Arbeitgeber sind unter anderem das erhöhte Risiko der Versorgung, ein vergleichsweise hoher Verwaltungsaufwand, die Ausweispflicht der Pensionszusage in der Bilanz sowie mögliche schlechte Konditionen bei der Beantragung eines Bankkredites.
Für Arbeitnehmer ist nach Erteilung der Pensionszusage nach § 10 a EStG i. V. mit § 82 Abs. 2 EStG keine Riester-Förderung möglich. Ein weiterer Nachteil für den Arbeitnehmer ist die Tatsache, dass die Fortführung des Versicherungsvertrages nach Ausscheiden aus dem Unternehmen auf privatem Weg nicht möglich ist.
Wer sich für die Pensionszusage als betriebliche Altersvorsorge interessiert, sollte sich unbedingt von einem Spezialisten beraten lassen, damit es nachher nicht zum bösen Erwachen kommt, weil zum Beispiel Formfehler in der Pensionszusage zu finden sind.