Seit dem 31.12.2000 sollte jeder Arbeitnehmer, der nach dem 01.01.1961 geboren ist, über den Abschluss einer der vielen angebotenen Berufsunfähigkeitsversicherungen nachdenken, sofern er nicht im Fall einer Erkrankung anderweitig ausreichend abgesichert ist, denn für diese Personengruppe haben sich im Zuge der Rentenreform deutliche Veränderungen ergeben. Bis zu diesem Termin konnte darauf vertraut werden, dass bei einer schwerwiegenden körperlichen oder seelischen Erkrankung, deren Folgen die Ausübung des erlernten Berufes nicht mehr möglich machten, die gesetzliche Rentenkasse die finanzielle Basis durch Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente bis zum normalen Rentenalter sicherte. Das hat sich entscheidend verändert zu Lasten der betroffenen Arbeitnehmer: Alle nach dem vorgenannten Termin Geborenen erhalten bei Krankheit nur dann Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenkasse, wenn ihnen aufgrund der Erkrankung gar keine Berufausübung mehr möglich ist. Das bedeutet, ihnen wird eine Tätigkeit – auch auf reduzierter Stundenbasis – in einem nicht erlernten Beruf mit allen daraus entstehenden finanziellen Einbußen zugemutet. Die Versicherungsleistung wurden konsequenter Weise umbenannt in Erwerbsminderungsrente.
Wer für den Fall einer Erkrankung mit dauerhaften Schäden finanziell vorsorgen möchte, sollte möglichst noch in jungen Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, denn wie bei der Lebendversicherung steigen die Versicherungsbeiträge mit jedem Lebensjahr und dem Grad der bereits bestehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Die Kosten einer solchen Versicherung können nicht pauschal genannt werden, denn sie orientieren sich neben den bereits erwähnten Kriterien auch an der Höhe der gewünschten Absicherung, dem Geschlecht des Antragstellers (Frauen sind teuerer) und dem erlernten Beruf. Zudem können die Versicherungsbedingungen unterschiedlich sein; wichtig ist, bei Abschluss der Versicherung darauf zu achten, unter welchen Voraussetzungen die Berufsunfähigkeitsrente zur Auszahlung gelangt. Ebenso wichtig ist es, darauf zu achten, dass bei der Ausfüllung des Gesundheitsbogens alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Die früher überwiegend von Freiberuflern und Selbständigen abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung ist durch die Gesetzesänderung grundsätzlich allen Beschäftigten zu empfehlen, doch für Familienväter, verschuldete Immobilienbesitzer und viele andere Personengruppen ist sie zu einer Notwendigkeit geworden, wenn ausgeschlossen werden soll, dass im Falle einer schweren Erkrankung mit bleibenden Schäden nicht nur die persönliche Lebensqualität leidet, sondern zudem ein finanzieller Ruin droht.