Die betriebliche Altersvorsorge ist ein wichtiger Baustein der privaten Altersvorsorge. Sie kann sowohl in Form einer Direktversicherung, aber auch in Form einer Pensionszusage abgeschlossen werden. Die Pensionszusage ist eine der beliebtesten Formen der betrieblichen Altersvorsorge, die auch von der Stuttgarter Versicherung angeboten wird.

Die Pensionszusage der Stuttgarter Lebensversicherung kann unterschiedliche Leistungsversprechen beinhalten. So ist es zum einen möglich, Altersvorsorgeleistungen zu versichern, aber auch Leistungen bei Berufsunfähigkeit oder aber Leistungen an Hinterbliebene können vereinbart werden. So bietet die Pensionszusage der Stuttgarter Lebensversicherung ein großes Maß an Flexibilität.

Die Beiträge für die Pensionszusage werden direkt vom Arbeitgeber an die Stuttgarter Versicherung überwiesen. Unter Umständen kann dies zu einer Gehaltsreduzierung führen, wenn die Beiträge aus Gehaltsumwandlungen stammen und vom Arbeitgeber an die Versicherung geleitet werden. Die Finanzierung kann aber auch vom Arbeitgeber allein vorgenommen werden. Dies ist für Arbeitgeber vor allem dann sinnvoll, wenn die zusätzliche Altersvorsorge als Motivation für die Mitarbeiter dienen soll, denn diese Form der betrieblichen Altersvorsorge bindet die Mitarbeiter oft deutlich stärker an ein Unternehmen, so dass auch wichtige Führungskräfte gehalten werden können.

Tritt der jeweilige Versicherungsfall ein, erhält der Arbeitgeber die individuellen Versicherungsleistungen von der Stuttgarter Lebensversicherung und gibt diese Leistungen aus der Pensionszusage dann an seine Arbeitnehmer weiter. Damit hat der Arbeitnehmer lediglich einen Anspruch gegen seinen Arbeitgeber, unter Umständen kann aber ein Pfandrecht geltend gemacht werden. Der Arbeitnehmer wiederum hat also einen Rechtsanspruch auf die Zahlungen, weshalb der Arbeitgeber in Bedrängnis geraten kann, wenn die Leistungen von der Versicherung, etwa aufgrund eines Insolvenzfalles, nicht gezahlt werden können.

Um die Sicherheit für beide Seiten zu erhöhen, hat die Stuttgarter Versicherung ein bAV-Rückdeckungskonzept entwickelt. Durch dieses Rückdeckungskonzept ist es möglich, die vereinbarten Leistungen bei der Stuttgarter Lebensversicherung abzusichern und so in jedem Fall die Zahlungen sicherzustellen. Diese Rückversicherung wird direkt zwischen der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. und dem Arbeitgeber vereinbart, der Arbeitnehmer selbst muss keine separaten Verträge schließen.