Der Bauherr ist für die Sicherheit auf seiner Baustelle verantwortlich. Ihm obliegt die Verkehrssicherungspflicht. Er muss dafür Sorge tragen, dass von seiner Baustelle keine Gefahr für Dritte und deren Eigentum ausgeht. Wenn ein Besucher oder ein Bauarbeiter in eine ungesicherte Grube hineinstürzt oder das Gerüst auf das Gartenhaus des Nachbarn fällt, haftet der Bauherr für die entstehenden Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Zwar kann er seine Verantwortung auf den Bauleiter, Architekten oder die Baufirma delegieren. Im Zweifel bleibt aber im Verhältnis zum Geschädigten immer der Bauherr in der Pflicht. Vor allem prüft die Bauherren-Haftpflichtversicherung, wer letztlich für den Schaden verantwortlich ist. Sie wehrt unberechtigte Forderungen ab und reguliert Forderungen, wenn sie begründet sind. In Verhältnis zum Risiko der potentiell möglichen Schäden ist die Prämie für Bauherrenhaftpflichtversicherungen minimal und gut angelegtes Geld. Bei einer Bausumme von 300.000 EUR liegt die Prämie je nach Versicherer bei etwa 150 EUR.

Bauherrenhaftpflichtversicherungen schützen vom Baubeginn bis zur Bauabnahme, insgesamt aber zwei Jahre lang und müssen dann gegebenenfalls verlängert werden. Soweit der Bauherr eine private Haftpflichtversicherung besitzt, ist er zwar auch abgesichert, aber nur bis zu einem Bauvolumen von meist 50.000 EUR. Darüber hinausgehend sollte die Deckungssumme für Bauherrenhaftpflichtversicherungen mindestens zwei bis drei Millionen Euro betragen, um Personen- und Sachschäden abzudecken. Soweit Eigenleistungen erbracht werden, liegt die Prämie wegen des damit verbundenen erhöhten Risikos etwas höher. Eigenleistungen sind der Versicherung unbedingt mitzuteilen. Die Versicherung deckt außerdem den Besitz eines Grundstücks ab, solange noch nicht gebaut wird. Eine eigenständige Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist nicht erforderlich.

Andere Risiken sind gesondert abzusichern. Privat organisierte Bauhelfer oder Bekannte, die ohne Entgelt bei den Bauarbeiten helfen, sind über die Bauberufsgenossenschaft unfallversichert und sind durch den Bauherrn gegen Zahlung einer Prämie unverzüglich anzumelden. Die Bauwesenversicherung deckt Schäden am eigenen Bau ab, wenn infolge Sturm, Unachtsamkeit oder Unfall Bauteile beschädigt werden. Diebstahl ist meist zusätzlich abzusichern. Die Feuerrohbauversicherung schützt zusätzlich gegen Schäden durch Brand, Blitz und Explosion. Sie ist allerdings für einen zeitlich begrenzten Zeitraum von einem Jahr in einer Wohngebäudeversicherung meist eingeschlossen, die nach der Bezugsfertigkeit des Gebäudes ohnehin abzuschließen ist und im Falle der Finanzierung des Bauvorhabens von der Bank vorgeschrieben wird.