Die gängige Versicherung, die sowohl Bauherren als auch Bauträger vor Schäden am Bau durch höhere Gewalt oder Vandalismus schützt, ist die Bauleistungsversicherung, früher Bauwesenversicherung. Sie deckt Schäden ab, die beispielsweise durch Hagel, Sturm oder Hochwasser entstehen, zusätzlich können das Risiko Überspannungsschäden und das Risiko Vandalismus abgedeckt werden. Die Bauleistungsversicherung deckt jedoch ausdrücklich nicht die Schäden durch Brand, Explosion und Blitzschlag ab, Feuer allgemein, hierfür wird die sog. Feuerrohbauversicherung abgeschlossen.
Die Feuerrohbauversicherung schützt das entstehende Gebäude während der Bauzeit gegen Schäden am Baukörper. Nach Fertigstellung des Bauvorhabens, allgemein mit Erreichen der Bezugsfertigkeit, wird die Feuerrohbauversicherung umgewandelt in eine Gebäudeversicherung. Während die Feuerrohbauversicherung während der Bauzeit in der Regel von den Versicherungsgesellschaften kostenfrei angeboten wird (sofern man bereits Versicherungskunde ist) oder das Risiko bereits über den Bauträger abgedeckt ist, ist jeder Hauseigentümer nach Fertigstellung des Hauses selbst verpflichtet, sein Objekt versicherungstechnisch abzusichern.
Auch wenn von der Feuerrohbauversicherung wahrscheinlich nie ein Schadensfall übernommen werden muss, ist es doch für jeden Bauherren ratsam, sie abzuschließen. Besonders vor dem Hintergrund, dass sie von vielen Versicherungen als Baustein ohne Zusatzkosten angeboten wird oder im Versicherungspaket des Bauträgers bereits enthalten ist. Denn sollte das Bauvorhaben tatsächlich einen Feuerschaden erleiden, ist das große Glück vom Eigenheim bereits vorbei, bevor es überhaupt richtig begonnen hat. Im Weiteren ist dann natürlich fraglich, ob die Finanzierung noch so viel Spielraum bietet, um die entstandenen Schäden zu begleichen und das Bauprojekt trotzdem noch zu verwirklichen.