Der ARAG Aktiv-Rechtsschutz Komfort ist ein Versicherungstarif der ARAG Rechtsschutzversicherung, der für Privatpersonen angeboten wird. Nach Aussagen der ARAG bietet dieser Tarif Versicherten eine Reihe von Möglichkeiten, um Konflikte und Streitigkeiten mit Nachbarn, Vermietern oder aber dem Arbeitgeber gerichtlich oder außergerichtlich zu lösen. Auf Wunsch des Versicherten übernimmt die ARAG sogar die Empfehlung eines spezialisierten Anwalts.

Der Umfang der ARAG Aktiv-Rechtsschutz Komfort ist von den Wünschen und Bedürfnissen der Versicherten abhängig. Die ARAG bietet hierzu die Zusammenstellung des individuellen Versicherungsumfangs in Form eines Baukastensystems. Als Basis des Aktiv-Rechtsschutzes Komfort wird die Privatrechtsschutzversicherung genutzt. Sie umfasst den Schadenersatz-Rechtsschutz, den Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, den Steuer-Rechtsschutz und den Sozial-Rechtsschutz, auch der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz und der Opfer-Rechtsschutz ist im Vertrag enthalten. Optional ist es möglich, den Unterhalts- und den Ehe-Rechtsschutz in den Vertrag einzuschließen, allerdings mit einem entsprechenden Aufpreis.

Zusätzlich zur Versicherung des privaten Bereichs bietet die ARAG Rechtsschutz Versicherten die Möglichkeit, den Berufsrechtsschutz, den Verkehrs-Rechtsschutz sowie den Wohnungs-Rechtsschutz einzuschließen. Mit diesen Versicherungen ist es möglich, auch bei Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen, bei unberechtigten Kündigungen oder aber bei Konflikten mit dem Vermieter das eigene Recht geltend zu machen.

Zusätzlich ist es Versicherten möglich, das JuraTel Anwaltstelefon zu nutzen. Über dieses Telefon sind spezialisierte Anwälte 24 Stunden rund um die Uhr zu erreichen, um verschiedene Rechtsfragen klären zu können. Allerdings kann die anwaltliche telefonische Beratung nur dann genutzt werden, wenn das individuelle Rechtsgebiet auch versichert ist.

In allen Bereichen übernimmt die ARAG Rechtsschutzversicherung die Kosten für den Anwalt und das Gericht, wobei die gesetzliche Vergütung für Rechtsanwälte, die Gerichtskosten für alle Instanzen sowie die Gebühren für vom Gericht bestellte Zeugen enthalten sind. Sofern Versicherte im Ausland verhaftet wurden, trägt die ARAG auch die Kosten für Dolmetscher. Die Versicherungssumme innerhalb Europas ist unbegrenzt, weltweit ist der Versicherungsschutz jedoch auf 100.000 Euro begrenzt, zudem dürfen Auslandsaufenthalte nicht länger als zwölf Monate betragen. Sofern eine Strafkaution benötigt wird, ist es möglich, über die ARAG ein zinsloses Darlehen zu erhalten. Die Höhe ist in Europa auf 200.000 Euro begrenzt, weltweit sind nur 100.000 Euro zinsloses Darlehen möglich.