Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. In ihnen sind alle Unternehmen der deutschen Wirtschaft und ihre Beschäftigten gegen die finanziellen Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen versichert. Dabei kommen den Berufsgenossenschaften im Wesentlichen zwei Aufgaben zu. Damit es zu keinen Unfällen kommt, erlassen sie Unfallverhütungsvorschriften. Das sind anerkannte und verbindliche Regelungen für den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit in jedem gewerblichen und landwirtschaftlichen Unternehmen. Die zweite Hauptaufgabe besteht in der finanziellen Regulierung von beruflich bedingten Unfällen oder Erkrankungen sowie von Verletzungen auf dem Weg von oder zur Arbeit. Dazu gehören die Behandlungskosten, Lohnersatzleistungen oder die Kosten für die berufliche Rehabilitation. Auch Rentenzahlungen bei dauerhafter Invalidität gehören zum Leistungsspektrum der Berufsgenossenschaften.

In Deutschland gibt es derzeit neun gewerbliche und neun landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften. Dabei haben die größten Zweige der Volkswirtschaft (z.B. Verkehrswesen, Handel, Verwaltung) eigene Genossenschaften. In der Landwirtschaft sind die Unfallkassen regional gegliedert.

Jedes Unternehmen, unabhängig von der Größe und von der Anzahl der Mitarbeiter, wird automatisch Mitglied in der zuständigen Berufsgenossenschaft. Die Aufnahme erfolgt automatisch durch die Gewerbeanmeldung. Über diese Mitgliedschaft ist dann jeder Arbeitnehmer automatisch versichert. Die Beiträge dazu entrichtet einzig der Arbeitgeber. Hier wird das Umlageverfahren angewendet. Die Berufsgenossenschaften veranlagen ihre Mitglieder nach einem Versicherungsjahr entsprechend der tatsächlich entstandenen Kosten. Aufgrund dieser Angaben werden dann Abschläge für das Folgejahr erhoben. Dabei richten sich die Tarife nach der Gefahrenklasse und nach der gezahlten Lohnsumme. So sollen die unterschiedlichen Risiken, die von den verschiedenen Tätigkeiten ausgehen, berücksichtigt werden.

Da die Beiträge zur Berufsgenossenschaft einzig vom Arbeitgeber übernommen werden, erhöhen sie die Lohnnebenkosten. Damit hat jeder Unternehmer eine starke Motivation, die berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften in seinem Unternehmen strikt durchzusetzen.