Die gesetzlichen Krankenkassen gehören zu den deutschen Sozialversicherungen. Sie nehmen alle Antragsteller einheitlich in ihre Reihen auf, auch wenn mitunter Vorerkrankungen vorliegen. Einen Ausschluss aus der Versicherung müssen Versicherte nicht befürchten. Auch gilt ein einheitlicher Beitragssatz, der in Prozent des Einkommens berechnet wird.

Da die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung von Jahr zu Jahr steigen, versuchen die Unternehmen, Kosten zu sparen. Einsparungen erfolgen dabei unter anderem durch Kürzung des Leistungskatalogs, aber auch durch Einsparungen in den Verwaltungskosten der GKV.

Die Verwaltungskosten der GKV nehmen einen großen Stellenwert ein. Hierzu gehören unter anderem die sachlichen Verwaltungskosten wie Gebäudemieten, die technische Geräteausstattung sowie die EDV-Ausstattung. Aber auch die Kosten für das in der Verwaltung tätige Personal, die beratenden Mitarbeiter in den Filialen sowie die Mitarbeiter an den Info-Hotlines müssen beachtet werden. Diese Personalkosten gehören zu den persönlichen Verwaltungskosten und nehmen zahlreiche Mittel in Anspruch. Als dritter Posten der Verwaltungskosten der GKV zählen Kosten für die Rechtsverfolgung, die Patientenberatung sowie den Medizinischen Dienst.

Die Summe aller Verwaltungskosten muss in der Kalkulation der gesetzlichen Krankenversicherungen Berücksichtigung finden. Da sie vom Spitzenverband der GKV aber als „echte Dienstleistungsaufwendungen für die Versicherten“ gesehen werden, sind die Einsparpotenziale eher gering. Daher versuchen viele gesetzliche Krankenkassen, die Verwaltungskosten der GKV zu reduzieren, indem Fusionen mit anderen Kassen angestrebt werden. Insbesondere kleinere Kassen nutzen die Möglichkeit zur Fusion mit größeren Krankenkassen, da nur so die Verwaltungskosten reduziert werden könnten. Die Einsparungen sollen dann nach Aussagen der Versicherung den Versicherte zugute kommen. Zwar sei es durch den einheitlichen Beitragssatz nicht mehr möglich, die Einsparungen direkt an die Versicherten in Form geringerer Beiträge weiterzugeben, wohl aber können sich diese Einsparungen auf die Zusatzprämie auswirken. Diese kann so entweder reduziert oder aber auch gänzlich gestrichen werden.