Wer in der heutigen Zeit viel mit dem Auto unterwegs ist, der kommt sehr schnell in Situationen, die nicht immer angenehm sind. Zum einen läuft man schneller Gefahr, ins Visier der Verkehrspolizei und deren Überwachungen zu geraten und zum anderen ist auch das Unfallrisiko bei Weitem größer, als wenn man weniger Zeit im Auto verbringt. Aus diesem Grund haben sich die meisten Verkehrsteilnehmer dazu entschlossen, eine Rechtsschutz – genauer gesagt eine Verkehrsrechtsschutzversicherung – abzuschließen. Der Leistungsumfang einer Verkehrsrechtsschutzversicherung beinhaltet aber nicht nur den Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz. Es gibt noch eine ganze Menge anderer Bereiche, die durch eine Verkehrsrechtsversicherung leistungsmäßig abgedeckt werden. Ein solcher Bereich ist zum Beispiel der Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen.

Verwaltungs-Rechtsschutzversicherung in Verkehrssachen © Sandor Jackal / Fotolia

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Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen

Mit dem Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen werden die Kosten in einem Verfahren übernommen, die mit der Verwaltungsbehörde zusammenhängen. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um Führerscheinangelegenheiten. Sei es ein Fall von Führerscheinentzug oder auch nur um eine Einschränkung der Fahrerlaubnis. Solche Entscheidungen der Verwaltungsbehörde sind nicht immer einfach so hinzunehmen. Es gibt mitunter immer eine Möglichkeit, sich auch gegen die Behörde zu wehren. Allerdings kosten Anwälte Geld und in einem solchen Verfahren kann es oft zu einer langwierigen Auseinandersetzung kommen. Wohl dem, der dann mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung ausgestattet ist, die eben jenen Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen abdeckt. Hier werden die Kosten durch die Versicherung übernommen. Dabei darf man aber nicht den Fehler machen und den Verwaltungs-Rechtsschutz mit dem Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz verwechseln. Es wird hier wirklich nur das Verwaltungsverfahren abgedeckt.

Eine weitere Möglichkeit für einen Fall des Verwaltungs-Rechtsschutzes in Verkehrssachen ist die Auferlegung eines Fahrtenbuches. Meist kommt es zu einem solchen Verwaltungsakt, wenn der Betroffene eine Ordnungswidrigkeit begangen haben soll, man ihm dies aber nicht beweisen kann. Oft handelt es sich dann um Anzeigen aus dem Verkehrsbereich, bei denen der Verkehrssünder nicht zweifelsfrei ermittelt werden kann. In der Regel sind dies Parkverstöße (Verwarnung gegen den Halter) oder aber eine Geschwindigkeitsanzeige gegen den Halter eines Fahrzeugs, weil man den Fahrer nicht ermitteln konnte. Wenn es zu solchen Situationen kommt, dann stehen die Chancen auf Einstellung des Ordnungswidrigkeitsverfahrens sehr gut. Die Verwaltungsbehörde macht dies aber gerne davon abhängig, dass der Fahrzeughalter dann in Zukunft ein Fahrtenbuch zu führen hat. Wenn man mit dieser Entscheidung nicht einverstanden ist und sich dagegen wehren möchte, dann greift auch hier der Verwaltungs-Rechtsschutz für Verkehrssachen. In diesen Fällen übernimmt die Verkehrsrechtsschutzversicherung dann die Kosten für den Rechtsanwalt, der sich dann mit der Verwaltungsbehörde auseinandersetzen kann. Es kann aber auch mal ein falsch erlassener Bescheid für die Kfz-Steuer durch einen Anwalt geklärt werden, da auch hier der Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen greift.

Umfrage / Statistik: Zufriedenheit der Bürger mit dem Rechtsstaat (Quelle: STATISTA / Friedrich-Naumann-Stiftung)

Umfrage / Statistik: Zufriedenheit der Bürger mit dem Rechtsstaat (Quelle: STATISTA / Friedrich-Naumann-Stiftung)