Es kann sich niemand davon freisprechen, durch Unachtsamkeit Verursacher eines Unfalls zu sein. Das kann als Autofahrer ebenso passieren wie als Fahrradfahrer oder Fußgänger. Ganz sicher wird bei der Unfallaufnahme dann versucht, die Schuldfrage zu klären. Dennoch gibt es Situationen, in denen das nicht gelingt oder der vermeintlich Schuldige bzw. dessen Versicherung die Entscheidung der Polizei nicht akzeptiert. Eine gerichtliche Entscheidung ist die Folge mit der Konsequenz, dass eine ganze Reihe von weiteren Kosten auf die Unfallbeteiligten zukommen.
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten, die bei einem Gerichtsverfahren entstanden sind. Dazu gehören neben den eigentlichen Gerichtskosten auch die Kosten für Zeugen und Sachverständige. Und sollte die Parteien für das Verfahren einen Rechtsanwalt mit der Wahrung ihrer eigenen Interessen beauftragt haben, so sind auch diese Kosten durch die Verkehrsrechtsschutzversicherung abgedeckt.
Allerdings ist Maßgabe dafür, dass die Verkehrsrechtsschutz die Kosten auch zahlen muss die Entscheidung des Gerichts; sei es durch Urteil oder Vergleich. Wer im Prozess obsiegt, muss naturgemäß auch keine Kosten dafür entrichten.
Abgeschlossen werden kann eine Verkehrsrechtsschutzversicherung bei nahezu allen Versicherungsgesellschaften. Dabei wird unterschieden zwischen der Absicherung für ein Fahrzeug und der Versicherung aller im Haushalt angemeldeten Kraftfahrzeuge. Die Versicherung kann mit einer Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. In dem Fall ist ein entsprechend geringerer Beitrag zu zahlen.
So bietet die ARAG eine Verkehrsrechtsschutzversicherung für 3,13 € im Monat an für einen Single-Haushalt mit einem Pkw und einer Selbstbeteiligung von 500,00 €. Beim Online-Versicherer CosmosDirekt erhalten Kunden eine Verkehrsrechtsschutz in Verbindung mit dem Abschluss einer Kfz-Versicherung für 4,24 € im Monat. Und der ADAC bietet seinen Mitgliedern die Versicherung für 63,20 € im Jahr an, und das ohne Selbstbeteiligung und Wartezeit.