Singles haben als alleinstehende Menschen meist andere Vorstellungen in Bezug auf die Altersvorsorge als verheiratete Menschen oder gar Eltern. Für den Single zählt die eigene Sicherheit, nicht aber zwingend eine Vorsorge für etwaige Hinterbliebene. Entsprechend sind Versicherungen für Singles meist anders aufgebaut als solche für Verheiratete.
Eine Versicherung für Singles muss meist nicht eine Erbfolge beachten. Dies gilt zum Beispiel für Riester- oder Rürup-Verträge, die im Fall des vorzeitigen Ablebens des oder der Versicherten in der Regel ersatzlos verfallen. Für den Single ist dies nicht von größerem Gewicht; die Zinsen für solche Verträge sind in der Regel höher als für Lebensversicherungen, welche die Erben im Todesfall berücksichtigen.
Viele Singles gehen Hobby’s nach, die eher riskant sind und die ein Mensch, der im Familienverhältnis steht, womöglich nicht betreiben würde. Auch hier profitieren Singles von günstigeren Tarifen, da lediglich der Unfall oder auch der Sterbefall abgesichert werden muss, nicht aber der Schutz von Angehörigen.
Als Single befindet man sich in der Regel in einer ambivalenten Lebenssituation: Einerseits ist es sehr angenehm, das Leben rein nach dem eigenen Gusto gestalten zu können, auf der anderen Seite sehnen sich die meisten Singles danach, den Status des einsamen Menschen irgendwann womöglich zu ändern. Versicherungen für Singles sollten daher unter der Vorgabe abgeschlossen werden, dass es unter entsprechenden Umständen möglich ist, die Versicherung umzugestalten.
In Deutschland leben immer mehr Menschen im Status eines Singles. Die Versicherungen haben hierauf reagiert und bieten verschiedene Möglichkeiten an, eine persönliche Versicherung etwa für den Todesfall in eine Familienversicherung umzuwandeln. Singles sollten vor Abschluss entsprechender Verträge darauf achten, dass sich der Familienstand schnell ändern kann, denn die Liebe lauert bekanntlich überall.