Eine Versicherung gegen Ertragsausfallschäden dient der Absicherung eines Unternehmens gegen die finanziellen Folgen eines Ertragsausfalles nach einem Sachschaden, durch welchen die Produktion oder der Verkauf von Gütern vorübergehend nicht oder nur vermindert möglich ist. Die Ertragsausfallversicherung übernimmt die nach einem Sachschaden weiterlaufenden Betriebskosten, wie z.B. Miet- oder Personalkosten, und ersetzt einen durch den Schadensfall entgangenen Gewinn. Hierbei ist die Übernahme der Kosten gewöhnlich auf eine vertraglich vereinbarte Dauer begrenzt. Je nach Versicherungsunternehmen wird eine Ertragsausfallversicherung als eigenständige Versicherung oder auch als Bestandteil einer Geschäftsinhaltsversicherung angeboten.

Die Ertragsausfallversicherung leistet bei einer Betriebsunterbrechung infolge eines Schadens, welcher durch die vertraglich festgelegten versicherten Gefahren entstanden ist. Zu den versicherten Risiken zählen gewöhnlich Feuer (Brand, Blitzschlag und Explosion), Leitungswasser, Sturm und Hagel, weitere Elementarereignisse (z.B. Erdbeben, Überschwemmungen) sowie Einbruchdiebstahl einschließlich Vandalismus oder Raub. Auch innere Unruhen, Streik und Aussperrung, Fahrzeuganprall, Überschallknall, Rauch oder unbenannte Gefahren können als versicherte Risiken in der Ertragsausfallversicherung eingeschlossen sein. Allerdings können auf Wunsch des Versicherungsnehmers auch Gefahren aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen oder zusätzliche Gefahren aufgenommen werden.

Im Schadensfall ersetzt die Ertragsausfallversicherung unter anderem den entgangenen Betriebsgewinn. Dieser wird anhand der Bilanzen vorangegangener Geschäftsjahre unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ermittelt. Zudem werden die laufenden Betriebskosten, wie z.B. Personalkosten, Zinsen, Mieten, Steuern, Abschreibungen oder Kosten für Büro und Werbung, übernommen. Des Weiteren trägt die Versicherung auch Aufwendungen für die Ermittlung des Schadens oder für eine Schadenminderung. Hierzu zählen z.B. Sachverständigenkosten, Standgelder, Mehraufwendungen durch Abnahmeverpflichtungen oder Vertragsstrafen sowie Aufwendungen zur Minderung der Betriebsunterbrechung.

Zur Ermittlung der Versicherungssumme werden in der Regel die Umsatzerlöse des Unternehmens abzüglich des Materialaufwands und anderer variabler Kosten verwendet. Daher muss die Versicherungssumme jährlich neu angepasst werden. Einige Versicherungsunternehmen bieten jedoch auch eine dynamische Ertragsausfallversicherung an, bei welcher die jährliche Anpassung der Versicherungssumme automatisch vorgenommen wird.

Eine Ertragsausfallversicherung wird z.B. von der AachenMünchener Versicherung, der Allianz oder der HDI-Gerling angeboten.