Das betriebliche Versicherungswesen ist komplex. Um im Schadenfall nicht vor dem finanziellen Ruin zu stehen, kann eine Geschäftsinhaltsversicherung für Unternehmer ein sehr wichtiger Schutz sein. Mit der Geschäftsinhaltsversicherung versichert man alle beweglichen Gegenstände und Güter im Unternehmen. Das bezieht sich unter anderem auf die gesamte Geschäftseinrichtung, das Warenlager, das Betriebs- und Rohmaterial und auch auf Werkzeuge, Maschinen, PCs, Verpackungsmaterialien oder Dekorationsmittel. Auch das Eigentum der Mitarbeiter am Arbeitsplatz ist in der Geschäftsinhaltsversicherung mit versichert.

Die Geschäftsinhaltsversicherung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen, die in der Regel in einer Versicherungspolice kombiniert sind und vorzugsweise auch gemeinsam abgeschlossen werden sollten. Dabei lehnt sich die Geschäftsinhaltsversicherung an die Bausteine von Wohngebäude- oder Hausratversicherungen an. Sie leistet Ersatz bei Schäden, die durch Brand, Blitzschlag, Explosionen oder Absturz eines Flugzeuges entstehen. Der zweite Baustein bezieht sich auf die Absicherung gegen Einbruch und Diebstahl sowie Vandalismus. Darüber hinaus gibt es noch die Absicherung gegen Leitungswasserschäden und Schäden, die durch einen Sturm entstehen. Zusätzlich abzusichern sind Schäden durch Hagel oder Elementarschäden, wie sie zum Beispiel bei Überschwemmungen oder Rückstau von Regenwasser entstehen können. Verfügt das Unternehmen über große Glasfläche wie zum Beispiel Schaufenster, ist der Einschluss der gewerblichen Glasversicherung in die Geschäftsinhaltsversicherung sinnvoll.

Im Umfang des Versicherungsschutzes enthalten sind neben den Kosten für Aufräumung, Instandsetzung und Wiederbeschaffung des Geschäftsinhaltes auch die Kosten zur Minimierung von weiteren Schäden. Dazu gehört unter anderem auch die Bewachung der Geschäftsräume, wenn sie nach einem Schaden vorübergehend nicht abgeschlossen werden können, aber noch Wertsachen vorhanden sind.

Bestimmte Einrichtungen im Betrieb können zur Senkung der Prämie beitragen. Verfügt das Unternehmen zum Beispiel über eine Einbruchmeldeanlage, gewähren viele Versicherer einen Prämiennachlass. Auch Existenzgründer erhalten in den ersten zwei Jahren nach Firmengründung einen Rabatt.