Für Unternehmen ist es sehr wichtig, dass die Produktion stabil läuft und somit regelmäßige Erträge erzielt werden können. Nur dann können viele Firmen ihre laufenden Kosten aus Löhnen, Gehälter und Miet- bzw. Pachtzahlungen bedienen. Tritt dann ein unvorhergesehenes Ereignis ein, wodurch die Produktion gestört wird oder gar unterbrochen werden muss, bedeutet dies für viele Unternehmen einen großen finanziellen Schaden. Nicht selten führt eine solche Betriebsunterbrechung sogar zur Insolvenz, wenn keine Rücklagen geschaffen werden konnten.
Teilweise und vollständige Betriebsunterbrechungen versichern
Große Schäden können dabei nicht nur bei einer vollständigen Betriebsunterbrechung entstehen, sondern auch beim Ausfall von Teilbereichen, etwa der Lagerhaltung oder der Beschaffung notwendiger Rohstoffe, kann der Betriebsablauf gestört werden und Verluste verursachen.
Versicherungen wie die Allianz Versicherung oder die Gothaer Versicherung bieten für diese Fälle eine spezielle Betriebsunterbrechungsversicherung. Diese Versicherung soll die Inhaber von Unternehmen gegen derartige Risiken schützen, denn im Rahmen der Police übernimmt die Versicherungsgesellschaft zum einen den entgangenen Betriebsgewinn, zum anderen werden aber auch die aus der Betriebsunterbrechung entstehenden Folgekosten, so zum Beispiel Löhne, Provisionen oder die Pacht, getragen. So ist es Unternehmen möglich, eine gewisse Zeit auch ohne Produktion zu überstehen und das Unternehmen beispielsweise nach einem Feuer vor dem erneuten Produktionsanlauf vollständig zu renovieren.
Worauf beim Abschluss achten?
Beim Abschluss einer Betriebsunterbrechungsversicherung ist jedoch darauf zu achten, dass die Risiken hierbei nicht pauschal übernommen werden. Die Versicherungen bieten nämlich für zahlreiche Teilbereiche separate Versicherungen an, aus denen Versicherte wählen können (vgl. auch kleine Betriebsunterbrechungsversicherung). Ist das jeweilige Ereignis, welches zur Betriebsunterbrechung führt, nicht im Vertrag benannt, werden auch keine Leistungen fällig. Außerdem muss der jeweilige Haftungszeitraum genau geprüft werden, denn einige Versicherungen leisten lediglich sechs Monate, andere wiederum leisten für einen Zeitraum von zwölf Monaten oder sogar noch länger.
Zu den möglichen Betriebsunterbrechungsversicherungen gehört die Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie leistet, wenn die Produktion nach Ausbruch eines Feuers nicht mehr fortgeführt werden kann. Für den Ersatz des durch Feuer entstandenen Schadens tritt die Betriebsunterbrechungsversicherung jedoch nicht ein, hierfür ist der Abschluss einer separaten Wohngebäudeversicherung notwendig.
Doch nicht nur bei Feuer, sondern auch bei anderen Ereignissen kann der Betriebsablauf gestört werden. Daher bieten die Versicherungen zusätzlich Extended-Coverage-Betriebsunterbrechungsversicherung, die bei böswilligen Beschädigungen, Sturmschäden oder bei Überschwemmungen leisten, die Elektronik-Betriebsunterbrechungsversicherung hingegen leistet bei Schäden an elektronischen Anlagen oder deren Diebstahl. Eine Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung sichert die Weiterführung des Unternehmens, wenn Maschinen beschädigt oder zerstört wurden oder wenn diese durch Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler nicht eingesetzt werden können. Siehe zudem auch die Betriebsschließungsversicherung.
Weiterführende Links im Web:
- Allianz: Ertragsausfallversicherung, Betriebsunterbrechung
https://business.allianz.de/produkte/betriebsunterbrechung/ertragsausfall-versicherung/
https://business.allianz.de/produkte/betriebsunterbrechung/ - AXA: Absicherung gegen Betriebsunterbrechungen / Ertragsausfallversicherung
www.axa.de/geschaeftskunden/ertragsausfallversicherung - R+V Firmenversicherung: Betriebsunterbrechungsversicherung für Großbetriebe
www.ruv.de/de/firmenkunden/sachversicherung-betriebsunterbrechungsversicherung/betriebsunterbrechung-grossbetriebe/index.jsp