Private Vorsorge ist wichtig und für die junge Generation nahezu unverzichtbar, will man im Alter den gewohnten Lebensstandard beibehalten. So gehört der Abschluss einer Lebensversicherung mit zu den Produkten, die als private Altersvorsorge empfohlen und abgeschlossen werden. Aber auch als Absicherung für die Familie für den Fall, dass der Hauptverdiener eines Haushalts plötzlich verstirbt, sind Lebensversicherungen ein unverzichtbarer Betandteil. Dabei werden die Verträge in der Regel in jungen Jahren abgeschlossen, haben also dementsprechend eine lange Laufzeit. Und nicht immer sind die Versicherten in der Lage, den Vertrag zu erfüllen bzw. die Prämien regelmäßig zu zahlen. Dabei sind Arbeitslosigkeit und Trennung einer der Gründe. Aber auch ein kurzfristiger finanzieller Engpass führt oftmals dazu, dass die Versicherten überlegen, ihre Lebensversicherung zu verkaufen.
Immerhin ist der Verkauf der Versicherung immer noch die klügere Entscheidung als wenn der Vertrag gekündigt wird. Denn beim Verkauf der Lebensversicherung bleibt der Versicherungsschutz bestehen, wenn auch die Versicherungssumme deutlich geringer ist. Außerdem erhalten die Versicherten wesentlich mehr Kapital für den Vertrag, oftmals bis zu 25 % mehr als bei einer Vertragskündigung. Dabei können allerdings längst nicht alle Lebensversicherungen verkauft werden. Bei den meisten Anbietern muss der Rückkaufwert der Lebensversicherung mindestens 10.000 € betragen. Außerdem darf der Vertrag nur eine maximale Restlaufzeit haben; je nach Anbieter schwankt diese zwischen 15 und 25 Jahren. Es dürfte also insofern eine lohnenswerte Angelegenheit für die Versicherten sein, sollten sie ihre Lebensversicherung verkaufen wollen.
Zu beachten bei einem Verkauf der Versicherung ist aber, dass es sich bei dem Vertrag tatsächlich um eine reine Lebensversicherung mit Kapitalauszahlung im Erlebensfall im konservativen Anlagestil handeln muss. Fondsgebundene Lebensversicherungen werden in der Regel nicht angekauft. Risikolebensversicherungen, das sei zur Klarstellung nur erwähnt, können grundsätzlich nicht verkauft werden, da sich bei solchen Produkten eben kein Kapital ansammelt sondern nur dann eine Leistung erbracht wird, sollte der Versicherte versterben.