Vor allem Selbstständige und Freiberufler führen ein riskantes Leben: Meist ist kein Arbeitgeber zur Stelle, wenn aufgrund einer Krankheit oder einer sonstigen Verhinderung den Geschäften nicht nachgegangen werden kann. Gerade solche Berufsgruppen sollten sich frühzeitig nach Möglichkeiten einer Verdienstausfallabsicherung umsehen.

Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, um sich als Selbstständiger gegen einen Verdienstausfall abzusichern. Besonders beliebt ist ein Krankentagegeld, das man über eine private Krankenversicherung vereinbaren kann. Ein solches Krankentagegeld wird wahlweise nur bei einem stationären Krankenhausaufenthalt oder aber auch bei einer sonstigen krankheitsbedingten Erwerbsunfähigkeit gewährt, was natürlich zu unterschiedlichen Tarifen führt. Meist zahlt die Versicherung ab dem achten Tag des Aufenthalts im Krankenhaus; andere Regelungen sind entsprechend teurer.

Die Berufsunfähigkeit wird für Menschen, die nach dem 1. 1. 1961 geboren wurden, nicht mehr staatlich abgefedert. Hier bietet sich die Möglichkeit von Berufsunfähigkeitsversicherungen an. Eine solche Versicherung ist allerdings als Verdienstausfallabsicherung nicht immer zu empfehlen, da nur der zuletzt ausgeübte Beruf abgesichert ist. Dies kann zu Schwierigkeiten führen, da speziell Selbstständige häufig einem diffusen oder auch neuen Tätigkeitsfeld nachgehen, das nicht zwingend von der Versicherung anerkannt werden muss.

Als unbedingte Notwendigkeit sollte man eine Unfallversicherung ansehen. Diese schützt nicht nur den Arbeitnehmer selbst vor den finanziellen Folgen eines Arbeitsunfalls mit womöglich folgender Erwerbsunfähigkeit sondern sichert im Fall der Fälle auch die Angehörigen und Hinterbliebenen ab.

Gerade Selbstständige und Freiberufler müssen sich über die Möglichkeit Gedanken machen, nicht mehr arbeiten zu können. Um hier nicht sofort zum Sozialfall zu werden, empfiehlt es sich, zeitig Vorsorge zu treffen, um nicht in eine nicht mehr auflösbare Situation zu geraten.