Die Buchung des Urlaubs wird heute in vielen Fällen Wochen bzw. Monate vor dem eigentlichen Reisebeginn vorgenommen. So ist es vielfach möglich, Rabatte der Reiseveranstalter, etwa für Frühbucher, zu erzielen.
Allerdings können während einer solch langen Zeit verschiedene Veränderungen eintreten. So kann eine Reise beispielsweise aufgrund einer Erkrankung nicht angetreten werden, aber auch der Reiseabbruch aufgrund eines innerfamiliären Todesfalls ist keine Seltenheit. Letztlich muss eine Reise mitunter auch umgebucht werden, weil beispielsweise betriebliche Gründe dem Urlaubswunsch entgegen treten.
Für diese Situationen bieten die verschiedenen Reiseversicherer Schutz-Pakete, in denen verschiedene Einzelversicherungen enthalten sind. Zu diesen Einzelversicherungen gehört in den meisten Fällen die Reiserücktrittsversicherung. Sie erstattet die Kosten von zu zahlenden Reisestornos, sollte die Reise aufgrund einer Krankheit oder eines Todesfalls nicht angetreten werden können. Auch die Reiseabbruchversicherung gehört in den meisten Fällen zum Versicherungspaket dazu. Versicherte erhalten bei dieser Versicherung die Kosten eines etwaigen Reiseabbruchs ersetzt, auch die Kosten der vorzeitigen Rückreise können hiermit abgedeckt werden.
Viele Versicherungen wie die ELVIA oder die Allianz bieten zusätzlich einen Umbuchungsgebühren Schutz. Diese Umbuchungsgebühren werden von Reiseveranstaltern oder Fluglinien fällig, wenn eine bereits bestehende Buchung verändert wird. Die Versicherungen decken je nach Vereinbarung zwischen 30-50 Euro pro Person oder je Objekt ab. Da die Umbuchungsgebühren der Veranstalter oft recht hoch sind, sollte auch die Versicherung entsprechend hohe Kosten abdecken. Sofern die Umbuchungsgebühren höher ausfallen als der Versicherungsschutz, müssen die Kosten vom Reisenden allein finanziert werden. Zu beachten ist, dass diese Leistung nur dann fällig wird, wenn die Umbuchung innerhalb der Saison erfolgt und spätestens 42 Tage vor dem Antritt der Reise vorgenommen wird. Dieser Passus ist bei fast allen Versicherungen einheitlich. Spätere Umbuchungskosten können nicht mehr übernommen werden, da diese stark steigen, je näher der Reisetermin heranrückt. Sofern die Reise abgesagt werden muss, kann nur noch die Reiserücktrittsversicherung in Anspruch genommen werden.