„Wenn Einer eine Reise tut, dann kann er was erleben.“ Diesen Spruch hat schon beinahe jeder gehört und es liegt auch sehr viel Wahrheit darin. Manchmal ist es aber auch so, dass man etwas erleben kann, wenn man seine Reise gar nicht antritt. Wenn man für die schönste Zeit im Jahr bereits seine Planungen abgeschlossen und auch die entsprechende Urlaubsreise gebucht hat, dann möchte man diese Reise auch ganz bestimmt unternehmen. Leider kommt es jedoch hin und wieder vor, dass man durch ein unvorhergesehenes Ereignis an seinem Vorhaben gehindert wird. Man wird plötzlich krank oder eine vorher nicht geplante, dafür aber unaufschiebbare Geschäftsreise steht an. Warum die Reise nicht angetreten wird, ist dem Reiseveranstalter vollkommen egal. Für die Stornierung sind in jedem Falle Stornogebühren fällig.

Solche Stornogebühren aufgrund eines Rücktritts von der gebuchten Reise können im ungünstigsten Fall die gleiche Summe ergeben, wie es der Reisepreis war. Die Höhe dieser Gebühren hängt davon ab, zu welchem Zeitpunkt man von der Reise zurücktritt. Geschieht dies noch relativ früh, hat man sogar manchmal noch die Chance, dass einem diese Gebühren erlassen werden. Je näher jedoch der Reisetermin rückt, desto höher werden auch die Gebühren. Wie hoch diese Gebühren sind und in welcher Form die Staffelung stattfindet, kann man in den meisten Fällen bereits in den AGB der Reiseveranstalter nachlesen.

Gerade dann, wenn man bei der Buchung der Urlaubsreise von einem Frühbucherrabatt profitieren möchte, sollte man auch über den Fall nachdenken, dass man die Reise absagen muss. Hierzu empfiehlt es sich, eventuell eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Eine solche Versicherung soll den Bucher von Urlaubsreisen schützen, wenn er aus unvorhergesehenen Gründen von seiner Reise zurücktreten muss. In einem solchen Fall übernimmt die Reiserücktrittsversicherung die vom Reiseveranstalter erhobenen Gebühren. Bei den meisten Anbietern für eine Reiserücktrittsversicherung wird auch der Fall eines Reisabbruchs abgedeckt. Wenn man seine Reise abbrechen muss, weil es zum Beispiel einen Todesfall in der Familie gegeben hat, dann kann man sich über diese Versicherung die bereits bezahlte Urlaubsreise anteilig wieder ersetzen lassen. Bei den Beiträgen kann man diese in der Höhe selbst beeinflussen, wenn man sich zu einer Reiserücktrittsversicherung mit Selbstbeteiligung entschließt.