Werden langfristige Versicherungsverträge wie Kapitallebensversicherungen oder Rentenversicherungen abgeschlossen, vereinbaren die Versicherungen im Vertrag immer auch, wie mit den Überschüssen des Vertrages verfahren werden soll. Unter den Überschüssen versteht man Erträge, die die Versicherung durch die Anlage der Kundengelder erwirtschaftet. Diese Gelder stehen den Versicherungsnehmern und nicht der Versicherung zu und müssen daher ausgezahlt werden.

Die Verwendung der Überschüsse kann zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer frei vereinbart werden. So ist es beispielsweise möglich, durch Erwirtschaftung von Überschussanteilen einen Rentenbonus zu erlangen oder aber diese Gelder zur Erhöhung der Todesfallleistungen zu nutzen. Viele sicherheitsorientierte Anleger jedoch wählen die verzinsliche Ansammlung der Überschussbeteiligung. Bei dieser verzinslichen Ansammlung werden die erzielten Überschüsse von der Versicherung selbst angelegt und dort verzinst. Die Höhe der Verzinsung richtet sich nach den aktuell auf dem Zinsmarkt gezahlten Sätzen. In Zeiten eines hohen Zinsniveaus ist es möglich, auch bei der verzinslichen Ansammlung hohe Renditen zu erreichen, ist das Zinsniveau eher gering, wird auch die Rendite hier nur gering ausfallen. Ein Verlust der Überschussbeteiligung muss allerdings nicht befürchtet werden.

Am Ende der Vertragslaufzeit werden die Überschussbeteiligung sowie die durch die Anlage erzielten Zinsen an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Insbesondere bei langfristigen Erträgen ist es durch die verzinsliche Ansammlung möglich, einen nicht zu unterschätzenden Zinseszinseffekt zu erzielen und somit die Gesamtrendite des Vertrages entsprechend zu erhöhen.

Um Versicherungen zu vergleichen, nutzen viele Versicherungskunden die von den Versicherungsunternehmen erstellten Angebote, die auch die Überschussbeteiligung sowie die Erträge aus der verzinsliche Ansammlung enthalten. Zu beachten ist dabei jedoch, dass weder die Überschussbeteiligung noch die Erträge aus der verzinslichen Ansammlung garantiert werden können. Diese werden von den Versicherungen lediglich auf Basis der Vorjahre geschätzt und sind damit nur überschlägig. Wer Versicherungen vergleichen möchte, sollte beide Faktoren außer Acht lassen und lediglich die von der Versicherung garantierten Werte vergleichen. Auch ein Blick auf die Überschüsse der vergangenen Jahre kann helfen, die Versicherung zu bewerten.