Durch Versicherungsunternehmen erwirtschaftete Überschüsse werden je nach Versicherungsart mit verschiedenen Methoden an die Versicherungsnehmer zurückgegeben. Eine Überschussbeteiligung mit einem Todesfallbonus ist eine Möglichkeit der Überschussverwendung bei Risikolebensversicherungen.

Bei einer Risikolebensversicherung mit Todesfallbonus werden die dem Versicherungsnehmer zugeteilten Überschüsse zur Steigerung der Versicherungsleistung verwendet. Da eine Risikolebensversicherung nur einen Risikoanteil und keinen Sparanteil hat, werden die Überschüsse vom Versicherungsunternehmen verzinslich angespart oder in Investmentfonds angelegt. Die Auszahlung der Überschüsse sowie der erhaltenen Zinsen und Erträge erfolgt quasi als zusätzliche Todesfallsumme zusammen mit der Versicherungsleistung im Fall des Todes der versicherten Person. Somit stellt der Todesfallbonus eine Sonderform der Schlussüberschussbeteiligung dar.

Bei Abschluss einer Risikolebensversicherung mit einem Todesfallbonus zahlt der Versicherungsnehmer einen gleich bleibenden Versicherungsbeitrag. Die Versicherungssumme wird gewöhnlich unter Berücksichtigung des Todesfallbonus vereinbart und besteht aus einer garantierten Versicherungssumme und dem Todesfallbonus. Allerdings kann die Höhe der Überschussbeteiligungen für die nächsten Versicherungsjahre nicht vorhergesehen werden, wodurch auch die Höhe des Todesfallbonus nicht für die gesamte Vertragslaufzeit verbindlich festgelegt werden kann. Somit hängt die Höhe der gesamten Versicherungsleistung im Todesfall auch von den erwirtschafteten Überschüssen des Versicherungsunternehmens und den erzielten Zinsen oder Renditen aus der Anlage der Überschüsse ab.

Aus diesem Grund eignet sich eine Risikolebensversicherung mit Todesfallbonus nur bedingt für Personen, welche eine feste Summe z.B. zur Finanzierung einer Immobilie erhalten möchten. Für diese Personen ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung mit Beitragsverrechnung besser geeignet, bei welcher eine feste Todesfallleistung vereinbart wird und die Überschüsse auf die zu zahlenden Versicherungsbeiträge des Versicherungsnehmers angerechnet werden. Eine Überschussbeteiligung mit einem Todesfallbonus bietet sich jedoch insbesondere bei Abschluss einer Risikolebensversicherung mit Einmalbeitrag an, da in diesem Fall keine Beitragsverrechnung möglich ist.