Die dynamische Überschussrente ist eine häufig verwendete Form der Überschussbeteiligung bei privaten Rentenversicherungen. Bei dieser werden die nach dem Rentenbeginn des Versicherungsnehmers erwirtschafteten und zugeteilten Überschussanteile mit einer meist jährlich steigenden Überschussrente an diesen weitergegeben.

Die bei einer privaten Rentenversicherung ausgezahlte Rente setzt sich bei dieser Überschussbeteiligungsform aus einem garantierten Teil und der Überschussrente zusammen. Während der garantierte Teil der Rente vertraglich festgelegt ist, richtet sich die Höhe der Überschussrente nach den durch das Versicherungsunternehmen erwirtschafteten Überschüssen und kann daher jährlichen Schwankungen unterliegen.

Bei Vereinbarung einer (voll-) dynamischen Überschussrente erhöht sich diese jedes Jahr um einen bestimmten Prozentsatz, welcher von den erzielten Überschüssen abhängig ist und daher meist jährlich neu von dem Versicherungsunternehmen festgelegt wird. Diese jährliche Steigerungsrate liegt bei vielen Versicherungsunternehmen über der Inflationsrate. Zudem wird die Höhe der jeweils erreichten Überschussrente, also das erreichte Rentenniveau, für spätere Jahre garantiert. Daher bleibt die Überschussrente mindestens auf einer gleich bleibenden Höhe, wenn das Versicherungsunternehmen zu einem späteren Zeitpunkt geringere Überschüsse erwirtschaftet. Allerdings führt diese durch das Versicherungsunternehmen zu tragende Garantie des Rentenniveaus dazu, dass häufig zu Beginn der Rentenzahlungen nur eine sehr geringe Überschussrente geleistet wird. Ebenso wird in Jahren mit hohen erwirtschafteten Überschüssen nur ein eher geringer Überschussanteil an den Versicherungsnehmer weitergegeben.

Neben einer volldynamischen Überschussrente kann bei einigen Versicherungsunternehmen auch eine teildynamische Überschussrente für die Überschussbeteiligung festgelegt werden. Bei dieser wird nur ein Teil der Überschussbeteiligung als dynamische Überschussrente an den Versicherungsnehmer weitergegeben. Die restliche Überschussbeteiligung erhält der Versicherungsnehmer als Sofortüberschussrente gewöhnlich umgehend mit den nächsten Rentenzahlungen des Folgejahres. Hierbei muss jedoch bei einer Verringerung der erwirtschafteten Überschüsse des Versicherungsunternehmens mit einer Reduzierung der Sofortüberschussrente gerechnet werden. Daher ist bei dieser Form der Überschussbeteiligung keine Garantie des Rentenniveaus möglich. Mit einer teildynamischen Überschussrente kann jedoch eine höhere und schnellere Steigerung der Rente erzielt werden, als mit einer volldynamischen Überschussrente.