Lebens- und Rentenversicherungen legen die Beiträge ihrer Kunden sowohl verzinslich wie auch über Wertpapiere an der Börse an. Die hierbei erwirtschafteten Erträge stehen nicht vollumfänglich der Versicherung zur Verfügung, sondern müssen auch teilweise an die Kunden weitergegeben werden.
Diese Weitergabe der erzielten Erträge wird auch als Überschussbeteiligung bezeichnet. Es gibt verschiedene Formen der Überschussbeteiligung, aus welchen der Kunde in der Regel frei wählen kann. So können die Überschüsse zum einen verzinslich angesammelt und am Ende der Laufzeit ausgezahlt werden, aber auch der Erlebensfallbonus oder die Beitragsanrechnung sind möglich. Mit der Form der Beitragsanrechnung sollen Kunden ihre zu zahlenden Beiträge sofort reduzieren können, um damit Kosten für ihre eigene Absicherung einzusparen. Eine weitere Form der Überschussbeteiligung ist die Bonusrente. Die von der Versicherung erzielten Überschüsse werden hier zurückgelegt und in eine Erhöhung der im Alter auszuzahlenden Renten investiert. Durch diese Überschussverwendung können Versicherungsnehmer also ihre späteren Zahlungen erhöhen, ohne gleichzeitig mehr Leistungen einzahlen zu müssen.

Die Überschussbeteiligung der Bonusrente wird auch bei Berufsunfähigkeitsversicherungen angeboten. In diesem Fall soll die Überschussbeteiligung zur Erhöhung der im Leistungsfall auszuzahlenden Berufsunfähigkeitsrente genutzt werden. Auch hier ist es möglich, die Rentenzahlungen ohne weitere Einzahlungen zu erhöhen.

In allen Fällen muss jedoch beachtet werden, dass Überschussanteile von den Versicherungen nicht garantiert werden können, auch wenn diese in der Vergangenheit immer ausgezahlt wurden. Schließlich können die Versicherungen kaum vorhersagen, welche Renditen aktuell am Kapitalmarkt zu erwirtschaften sind. Gerade in Krisenzeiten sind auch Versicherungen nicht davor gefeit, Verluste zu erzielen, wodurch die Überschüsse stark schmelzen können. Versicherungsnehmer sollten sich demnach auf die Angaben der Versicherungen im Bereich der Überschussbeteiligung nicht verlassen. Es ist wichtig, bei der Überprüfung einer Rentenversicherung oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht die gesamte auszuzahlende Rentenleistung zu prüfen, sondern bei einem Vergleich lediglich die garantierten Werte zu berücksichtigen. Diese werden in jedem Fall ausgezahlt, unabhängig der Entwicklung am Kapitalmarkt. Sofern höhere Leistungen durch Überschussbeteiligungen möglich sind, wäre dies ein willkommener Ertrag, eine Garantie hierfür gibt es allerdings nicht.