Eine Tontinenversicherung ist eine besondere Form der Rentenversicherung, die außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung existiert und im Prinzip ein Vorläufer dieser ist. Bei einer Tontinenversicherung wird ein Veranstalter benötigt, dies kann entweder der Staat selbst oder beispielsweise ein Versicherungsunternehmen sein.

Der Veranstalter verpflichtet sich dazu, Einzahlungen von verschiedenen Spielern anzunehmen, das Kapital anzulegen und zu einem späteren Zeitpunkt an die noch lebenden Teilnehmer der Tontinenversicherung verzinst auszuzahlen. Damit ist die Tontinenversicherung eigentlich eine Mischung aus einer Lotterie und einer Lebensversicherung. Für seine Leistung erhält der Veranstalter eine finanzielle Entschädigung in Form von Gebühren.

Im Prinzip ist die Tontinenversicherung jedoch keine Versicherung im eigentlichen Sinne, da der Veranstalter nicht das Risiko trägt. Stattdessen tragen die Teilnehmer, also die gesamte Versichertengemeinschaft, das Risiko der Langlebigkeit. Gibt es zu einem im Voraus festgelegten Auszahlungstermin noch viele Mitspieler, die am Leben sind, erhalten alle Teilnehmer nur eine relativ geringe Summe ausgezahlt.

Benannt wurde die Tontinenversicherung nach dem Italiener Lorenzo de Tonti, der im 17. Jahrhundert lebte und im Jahr 1653 in Paris das erste derartige System einrichtete. Besonders in den romanischen Ländern verbreiteten sich Tontinenversicherungen in der Folgezeit schnell. Dort sowie im angelsächsischen Raum sind Tontinenversicherungen bis zum heutigen Zeitpunkt immer noch weit verbreitet, vor allem in Form von Verträgen zwischen Gemeinschaften von verschiedenen Personen. Außer dem Tod von Teilnehmern kann man dabei oft auch auf andere Art und Weise aus dem abgeschlossenen Vertrag aussteigen.

In gewisser Form hat die Tontine darüber hinaus Eingang in die moderne Mathematik von Lebensversicherungen gefunden. In einer Kapitallebensversicherung erhalten alle Versicherungsnehmer über den gesetzlich festgelegten Garantiezins hinaus eine gewisse Überschussbeteiligung, durch die sie am aktuellen Sterblichkeitsverlauf der übrigen Versicherten teilnehmen. Indirekt werden auf diese Weise die Versicherten am Risiko beteiligt, da die anfallenden Überschüsse in jedem Jahr unter den noch lebenden Versicherungsnehmern aufgeteilt werden.