Eine Tierhalterversicherung bzw. Tierhalterhaftpflichtversicherung ist eine spezielle Haftpflichtversicherung für Halter von Tieren, wie z.B. Hunden oder Pferden. Die Versicherung dient der Absicherung der Besitzer gegen Schadenersatzansprüche aus Schäden, welche durch die Tiere verursacht wurden. Tierhalterversicherungen werden von vielen Versicherungsgesellschaften angeboten, so z.B. von der Allianz, der VGH oder der R+V Versicherung.
Gemäß § 833 BGB müssen Tierhalter für durch ihr Tier entstandene Schäden aufkommen. Ein Verschulden des Tierhalters ist hierbei unerheblich, da für den Gesetzgeber bereits die Haltung eines Tieres eine Gefährdung darstellt. Auch Sicherheitsmaßnahmen, wie z.B. das Führen eines Hundes an einer Leine, sind hierfür unbedeutend. Eine Ausnahme hiervon stellen nur aus beruflichen Gründen gehaltene Tiere, wie z.B. Wachhunde, dar. Daher wird Tierhaltern grundsätzlich der Abschluss einer Tierhalterversicherung empfohlen.
Eine Tierhalterversicherung eignet sich insbesondere für Halter größerer Haustiere, wie z.B. Hunde oder Pferde, oder für Halter von Schlangen sowie Wild- und Raubtieren. Kleintiere, wie z.B. Katzen, Hasen oder Vögel, sind über eine Privathaftpflichtversicherung des Halters mitversichert. Zu beachten ist, dass eine Tierhalterversicherung nur für ein einzelnes Tier gilt. Mehrere Tiere müssen meist separat versichert werden. Welpen oder Fohlen sind jedoch bis zu einem vertraglich festgelegten Mindestalter mitversichert.
Die Tierhalterversicherung prüft im Schadensfall ob und in welcher Höhe eine Schadenersatzverpflichtung besteht. Zudem leistet sie bei berechtigten Ansprüchen Wiedergutmachung des Schadens oder übernimmt die Abwehr unberechtigter oder zu hoher Schadenersatzforderungen.
Der Versicherungsumfang einer Tierhalterversicherung beinhaltet gewöhnlich Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Ausgenommen sind Schäden, welche dem Tierhalter selbst entstanden sind. Geleistet wird bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, bei mehreren Schäden während eines Jahres in der Regel bis maximal zum Doppelten der vereinbarten Deckungssumme. Je nach Versicherungsgesellschaft werden unterschiedliche Deckungssummen angeboten. Einige Versicherungen verlangen zudem die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung z.B. für Sach- und Mietsachschäden.
Zudem umfasst der Versicherungsschutz einer Tierhalterversicherung meist auch unbegrenzte Auslandsaufenthalte des Tieres innerhalb Europas. Für weltweite Auslandsaufenthalte ist der Schutz in der Regel auf einen Zeitraum von einem Jahr beschränkt.